Hallo Frau Bader,
ich bin in einer Festanstellung und plane Elternzeit zu nehmen. Unabhängig vom Elterngeld, darf ich in dieser Zeit freiberuflich tätig sein? Muss ich es meinem Arbeitgeber melden? Wir lange kann ich Elternzeit nehmen? Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitten genommen werden. Muss ich alle drei Abschnitt bei der ersten Anmeldung meinem Arbeitgeber mitteilen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Pastus
von
Pastus125
am 24.04.2017, 08:23
Antwort auf:
Freiberufliche Tätigkeit in der Elternzeit (Freistellung)
Hallo,
grundsätzlich dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche selbständig tätig sein, dies muss aber vom Arbeitgeber ausdrücklich genehmigt werden. Er darf das verweigern, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, zum Beispiel weil Sie als Mitbewerber tätig sind.
Sie müssen sich direkt für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen.
Sonst haben Sie kein Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2017