Guten Tag, mein Arbeitgeber verweigert die Freistellung für einen Klinikaufenthalt mit meiner Tochter (4 Jahre), bei der ich als medizinisch notwendige Begleitperson mit aufgenommen werden muss.
Der Aufenthalt wurde von Juni auf Mai verschoben und mein Arbeitgeber sagt, ich müsse im Mai wie geplant arbeiten gehen und kann den Aufenthalt in diesem Monat nicht wahrnehmen. Ist dies rechtens? Darf er das "ablehnen"?
Folgender Link hilft mir da leider nicht weiter.
https://www.dgm.org/ihr-kind-krankenhaus-rechtliche-hinweise
von
luna1990
am 24.04.2022, 20:11
Antwort auf:
Verweigerung Freistellung
Hallo,
dann haben Sie den Link, den ich Ihnen am 12.4.2022 geschickt habe, nicht richtig gelesen. Dort steht:
Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für berufstätige Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen (§ 45 Abs. 1 SGB V), wenn
• das Kind unter zwölf Jahre alt ist,
• ein Arzt bescheinigt, dass das Kind zu Hause beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss,
• keine andere, im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2022
Antwort auf:
Verweigerung Freistellung
Du hast doch genau dasselbe schon mal gefragt und die Antwort lautet immer noch, dass dein AG das nicht ablehnen darf, da es ja notwendig ist, dass du mitgehst.
Das läuft ja eh über Kindkrank und er hat somit keine Kosten.
von
Wurzelwurm
am 24.04.2022, 21:13