Hallo Frau Bader, ich habe meine ELternzeit einmalig von 10 Monate auf 12 Monate verlängert. Nun würde ich mich gerne doch auch im 2. LJ um meinen Sohn zu Hause kümmern. Mein Arbeitgeber würde einer zweiten Verlängerung nicht zustimmen. Das bedeutet, dass ich zum Ende der Elternzeit kündigen müsste.Nun frage ich mich, ob ich dann nach einer Kündigung offiziell quasi immer noch "in Elternzeit" bin oder arbeitslos? Was würde dann bezüglich der Krankenversicherung auf mich zukommen? Falls ich dann erneut schwanger werden würde, würden dann für das Elterngeld vermutlich nur die 300 € angerechnet werden, oder? Kann ich in der Zeit dann selbstständig kleinere Arbeiten machen? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
von
fs0711
am 19.09.2014, 13:07
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Hallo,
die EZ endet automatisch. Sie müssen das der Agentur für Arbeit mitteilen und werden dann bis zum 3. Geburtstag freigestellt.
Beitragsfrei KK-versichert sind Sie nur, solange EG bezogen wird (deshalb splitten).
Danach müssen Sie sich, wenn eine Familienversicherung nicht in betracht kommt, selber versichern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2014
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Hallo,
gibts in Deinem Bundesland Landeserziehungsgeld?
Während des Bezugs von Landeserziehungsgeld ist man zumindest in Bayern ebenfalls beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert.
Bist Du verheiratet? Dann kannst Du Dich beitragsfrei bei Deinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichern.
Luvi
von
luvi
am 20.09.2014, 00:35