Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren. Damals hatte ich 12 Monate Elternzeit. Im März 2023 habe ich erneut 12 Monate Elternzeit für sie genommen, die entsprechend im Februar 2024 enden. Nun würde ich diesen zweiten Abschnitt gerne ab März 2024 um weitere 12 Monate verlängern. Ist dies nur mit Einwilligung meiner Chefin möglich? Oder reicht die Mitteilung unter Berücksichtigung der Frist von 13 Wochen? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
von Sandra88 am 24.10.2023, 17:58