Frage:
Elternzeit Verlängerung
Guten Tag Frau Bader
Ich habe eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, bis zum 30.10.2023 (Verlängerung um eine Woche). Ich habe diesen schriftlichen Antrag innerhalb der 7-wöchigen Frist gestellt. Mein erster Elternzeitabschnitt von 2 Jahren endet am 22.10.2023. Daher möchte ich zurückkehren und am 31.10.2023 mit der Inanspruchnahme meines Resturlaubsanspruchs beginnen. Kann mein Arbeitgeber die Daten ändern und mich zwingen, Elternzeit bis zum 31.10.2023 zu nehmen, sodass mein erster „Arbeitstag“ der 01.11.2023 wäre? Dies würde dazu führen, dass ich meinen Urlaubsanspruch 2023 für Oktober verliere... Ich dachte, dass mein Arbeitgeber mich nicht zwingen könnte, meine beantragten Elternzeittage zu ändern.
Das Unternehmen hat weit über 15 Mitarbeiter als Referenz und mein Kind wird im Oktober 2024 seinen 3. Geburtstag haben.
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
von
hh267
am 06.07.2023, 15:27
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Hallo,
Ihr KInd ist am 22.10. geboren? Dann geht die Verlängerung ohne Zustimmung des AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2023
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Wenn dein erster Elternzeitabschnitt 2 Jahre oder länger gedauert hat, kann der Arbeitgeber die fristgerechte Verlängerung um eine Woche nicht ablehnen, er muss die so akzeptieren.
Was er aber ablehnen könnte ist, dass du sofort mit Urlaub beginnst ab dem 31.10.2023.
Du hast kein Recht auf Urlaub zu bestimmten Zeiten.
von
Dojii
am 06.07.2023, 16:22
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Danke für deine Antwort. Ich freue mich, direkt am 31.10.2023 wieder arbeiten zu können, anstatt meinen Resturlaubsanspruch in Anspruch zu nehmen.
Meine Frage ist: Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich einen Tag später am 01.09.2023 zurückkomme, statt wie gewünscht am 31.10.2023?
von
hh267
am 06.07.2023, 17:18
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
***
Danke für deine Antwort. Ich freue mich, direkt am 31.10.2023 wieder arbeiten zu können, anstatt meinen Resturlaubsanspruch in Anspruch zu nehmen. Meine Frage ist: Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich einen Tag später am ***01.11.2023 zurückkomme, statt wie gewünscht am 31.10.2023?
von
hh267
am 06.07.2023, 17:19
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Nein, er kann dich nur darum bitten.
Er hat kein Recht auf diese Änderung.
von
Dojii
am 06.07.2023, 17:23
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Neugierige Frage: Generiert sich durch den Start im Oktober versus November ein Anspruch auf Weihnachtsgeld o.ä.?
von
Pamo
am 06.07.2023, 17:53
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Für volle Elternzeitmonate kann der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt werden. Da ich im Oktober einen Arbeitstag habe, erhalte ich für Oktober 2023 den vollen Urlaubsanspruch (für mich bedeutet das 2 Tage mehr Urlaub).
von
hh267
am 06.07.2023, 18:04