Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit. Beim ersten Kind habe ich 3 Jahre EZ genommen und diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Ich habe hier also noch ein paar Monate über. Beim 2.Kind habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun muss ich diese verlängern. Macht es dabei einen Unterschied ob ich zuerst den restlichen Zeitraum von Kind 1 oder das 3. Jahr von Kind 2 nehme? Kann mein AG die Verlängerung ablehnen? Ich werde auf jeden Fall beide Elternzeiten voll ausnutzen, um weiterhin in Teilzeit zu arbeiten. Das heißt die Elternzeit wird ungefähr aufgebraucht sein, wenn das erste Kind 6 Jahre alt ist.
von MamavonMia123 am 04.07.2023, 21:16