Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?
von
Gesichtsnase
am 13.07.2023, 13:10
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
es gibt keinen Anspruch auf Reduzierung.
Und für Ez darf man eben nicht volle Zeiten arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2023
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Selbst du wenn du die Arbeitsstunden gleichzeitig reduzieren wollen würdest, kann der Arbeitgeber alles zwischen dem 15. und 24 Lebensmonat ablehnen.
Das Recht, einseitig Elternteilzeit zu fordern, gilt in deinem Fall nur für die ersten 14 Lebensmonate, für die du auch bereits Elternzeit angemeldet hast.
Du hast deine Elternzeit verbindlich für 14 Monate festgelegt, alle Änderungen (Verkürzung, Verlängerung oder eben Teilzeit ab dem 15. bis 24. Lebensmonat) kann der Arbeitgeber daher grundlos ablehnen.
von
Dojii
am 13.07.2023, 13:41
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Ok, danke! Würde bei mir eh nicht so richtig Sinn machen, hat mich aber dennoch interessant
von
Gesichtsnase
am 13.07.2023, 15:05