Hallo,
ich bin Mutter von zwei Kindern. Meine Große würde am 20.06.15 geboren und die kleine am 16.01.20.
Bei meiner Großen war ich ein Jahr in Elternzeit. Zum Ende der Elternzeit habe ich gekündigt und bei meinem neuen Arbeitgeber vorerst einen Minijob angefangen und danach in eine Teilzeitstelle aufgestockt.
Bei der Kleinen habe ich bereits 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und befinde mich momentan im 2. Jahr.
Nun würde ich die Elternzeit gerne verlängern. Laut meinen Recherchen stehen mir insgesamt 3 Jahre pro Kind, bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahr zu.
Das heißt ich könnte um maximal 3 Jahre verlängern (die noch offenen zwei Jahre von der Großen plus das noch offene von der Kleinen)?
Dies müsste ich schriftlich bei meinem Arbeitgeber beantragen?
Vielen lieben Dank für die Antwort
von
FranziskaT
am 27.04.2021, 09:46
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
Sie können tatsächlich bis zum 8. Geburtstag bis zu 3 Jahren nehmen. bei Kind 1 besteht aber kein Anspruch, der Ag kann ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2021
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Nicht ganz.
Für dein älteres Kind gilt noch die alte Gesetzeslage und da darfst du maximal 1 Jahr nach dem dritten Geburtstag nehmen und auch nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Der darf das also ablehnen. Das zweite noch offene Jahr bei deinem älteren Kind ist leider schon verfallen.
Du hast also nur noch insgesamt zwei Jahre Elternzeit übrig, von denen dein Arbeitgeber eines ablehnen darf, wenn er will.
von
Dojii
am 27.04.2021, 10:29
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Danke für die Antworten.
Das heißt die zwei Jahre von der Großen kann ich in sofern nur nehmen, wenn mir mein Arbeitgeber dieses genehmigt.
von
FranziskaT
am 28.04.2021, 18:16
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Für das ältere Kind hast du nur 12 Monate ez wenn der AG dem zustimmt. Es fällt unter die Regelung von vor dem 1.07.2015 geborenen kindern
Mitglied inaktiv - 28.04.2021, 18:48
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Jap, nur noch maximal ein Jahr für das große Kind - und das auch nur wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Das andere noch offene Jahr vom großen Kind ist leider schlicht "weg", da die Frist dafür abgelaufen ist. Das kannst du auch dann nicht mehr nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmen würde.
von
Dojii
am 29.04.2021, 09:24