Liebe Frau Bader,
ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich finde so unterschiedliche Informationen. Ich würde mich riesig freuen.
Unser 1. Kind ist 09/2015 auf die Welt gekommen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Ich bin in der Elternzeit in Teilzeit zurück gekommen und habe dann meine Elternzeit von Kind 1 unterbrochen, als Kind Nummer 2 08/2017 auf die Welt gekommen ist. Ich habe wieder 3 Jahre eingereicht und die Elternzeit unterbrochen als unser 3. Kind 08/2019 auf die Welt gekommen ist. Auch dann habe ich wieder 3 Jahre eingereicht. Nun läuft diese Elternzeit 08/2022 aus.
Ist es möglich nun das jeweils verbliebene Jahr von Kind Nummer 1 und Kind Nummer 2 nachträglich dran zu hängen und gibt es etwas zu beachten? Mein Unternehmen bietet keine Teilzeit an bzw. dann einen Job in vergleichbarer Position am anderen Ende Deutschlands. Ich bin in einer Führungsposition. Ich wäre nie vor 19 Uhr zu Hause. Mein Mann ist beruflich sehr viel verreist und es ist organisatorisch aktuell nicht möglich zurück zu kehren. Auch eine Stelle mit meiner Kollegin zu teilen lehnt das Unternehmen ab.
Vielen lieben Dank für Ihren Rat!
Herzliche Grüße!
Suna
von
Suna883
am 21.04.2022, 19:16
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
Sie können für Kind 1 und Kind 2 die noch offenen Rest Elternzeit, insgesamt sind für jedes Kind bis zu 24 Monate möglich, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen.
Die Antragsfrist beträgt 13 Wochen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2022
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
So wie sie es planen ist das möglich. Ihnen stehen sogar mehr wie 1 Jahr zu, weil ihr 1. Kind 2015 geboren ist (da gab es Änderungen wegen der EZ). Sie können taggenau die EZ noch nehmen, welche sie von den gesamten 3 Jahren je Kind noch nicht genommenen haben.
1. Kind EZ von 09/2015 bis 08/2017. Da bleiben ca. 13 Monate über.
2. Kind EZ von Geburt bis 08/2019. Es verbleiben ca. 12-14 Monate. (Wann ist das Kind geboren? In 08/2017 oder war da der Beginn des Mutterschutzes?)
3. Kind EZ von Geburt bis 08/2022.
Die EZ eines Kind kann max. bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Dieser wäre beim 1. Kind in 09/2015. Wenn sie viel Glück haben passt das genau mit der verbliebenen EZ von dem Kind. Falls nicht verfällt die andere EZ. Im Anschluss daran können sie noch die EZ vom 2. Kind nehmen. Allerdings müssen sie da auch darauf achten, dass das nur bis zum 8. Geburtstag des Kindes geht.
Gemeldet werden muss es, da Kind über 3 Jahre ist, 13 Wochen vorher.
Besser wäre es vermutlich gewesen nur 2 Jahre EZ vom 3. Ki d zu nehmen, dann die restlichen EZ vom 1. und 2. Kind und dann das restliche Jahr vom 3. Kind. Dann wäre keine EZ verfallen.
Wobei es bei ihnen ggf. noch auskommen kann.
von
Ani123
am 22.04.2022, 00:47