Frage:
Verlängerung Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*24.03.21). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meiner Tochter (24.03.2023) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgelegt. Mein Mann hatte im 1. Monat nach der Geburt EZ & wieder um den 1. Geburtstag rum, also insgesamt 2 Monate.
Stünde mir eine Verlängerung der EZ ohne Zustimmung des AG zu & könnte ich dann um ein Jahr oder nur um 10 Monate verlängern? Da mein Mann 2 Monate beantragt hat, bin ich mir dahingehend auch unsicher.
Da ich zeitnah das Gespräch mit meinem AG suchen möchte, wüsste ich gerne ob mein Plan überhaupt Aussichten auf Erfolg hat.
Aus den Informationen aus dem Internet werde ich leider nicht ganz schlau.
Vielen Dank im Voraus
Juphini
von
Juphini
am 23.08.2021, 23:09
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
Sie können mit Frist 7 Wo. auch ohne Zustimmung den Rest oder Teile nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2021
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Da du 2 Jahre mit erster Mitteilung gemeldet hast, kannst du problemlos und ohne Zustimmung des AG das dritte Jahr dranhängen. Jeder Elternteil hat 36 Monate EZ zur Verfügung (EG zusammen max. 14 Monate Basis).
Aber - falls du noch EZ von Kind1 übrig hast, überlege vielleicht zuerst diese zu nehmen (bevor sie verfällt). Dann kannst du immer noch das 3. Jahr von Kind1 anhängen.
von
KielSprotte
am 24.08.2021, 08:23
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Du kannst ohne Zustimmung die Elternzeit verlängern.
Deinem Mann wie dir stehen jeweils 36 Monate einzeln zu. Nicht zusammen
von
MamaausM
am 24.08.2021, 08:31
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Also bei meinem Sohn habe ich 18 Monate EZ beantragt, war von 2019 bis 2021. Habe dann wegen der Schwangerschaft ein 2-wöchiges BV bekommen & bin dann wieder in den MS & dann eben in die aktuelle EZ.
Ich könnte also nach Ablauf der aktuellen EZ nochmal die übrigen 18 Monate von K1 anhängen & DANN 12 Monate von K2???
Habe damals aber nur verbindlich 18 Monate festgelegt.
Klingt alles reichlich kompliziert
von
Juphini
am 24.08.2021, 09:56
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Wenn du nur 18 Monate genommen hast, muss Dein AG Zustimmen, wenn Du nochmal EZ nehmen willst für Deinen Sohn.
von
Suomi
am 24.08.2021, 10:03
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Alleine die Möglichkeit eventuell sogar nochmal EZ für meinen Sohn zu nehmen, war mir nicht bekannt. Ich könnte in der Theorie also bis im Sommer 2025 für die Betreuung meiner Kinder daheim bleiben - sofern mein AG zustimmt.
Vielen Dank für all die Antworten!
von
Juphini
am 24.08.2021, 10:44
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo Juphini,
hast du deine Elternzeit 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre beantragt oder schon vorher? Ich befinde mich aktuell in der gleichen Lage. Bin aktuell für 2 Jahre (bis 26.07.25) in Elternzeit und würde aber anschließend noch um 1 Jahr verlängern. Nun weiß ich nicht, ob ich den AG jetzt schon darüber informieren bzw. den Antrag stellen (damit er auch besser planen kann) oder erst 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre.
Freue mich über eine Antwort.
LG, Anna
von
Annschie
am 25.01.2024, 12:29