Sehr geehrte Frau Bader,
unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen.
Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert.
Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlängern.
Unsere Fragen:
Legt man sich mit einer rechtzeitig - mind. 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit - eingereichten Verlängerung dann wieder für einen weiteren "Bindungszeitraum" fest?
Oder könnten wir - nahtlos und jeweils mind. 7 Wochen zuvor angekündigt - z.B. um x Monate verlängern, dann nochmals um y Monate, usw.
Danke für die Beantwortung unserer Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias
von
mathias12345
am 11.05.2023, 20:43
Antwort auf:
Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?
Hallo,
grundsätzlich gilt die Verlängerung nicht als neuer Abschnitt. Ich habe weder etwas zu der monateweise Verlängerung nach Ablauf der Bindefrist im § 16 BEEG gefunden noch ein Urteil dazu. Auch in den Richlinien steht dazu nicht.
Ein Gericht könnte das aber, da der AG auch planen muss, als rechtsmissbräuchlich ansehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2023
Antwort auf:
Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?
Elternzeit kann vom Gesetzgeber in 3 Abschnitten genommen werden, deine Frau hat schon 2 Abschnitte verbraucht, einer steht ihr vom Gesetz her noch zu.
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber einen weiteren erlauben, muss er aber nicht
von
misses-cat
am 11.05.2023, 20:49
Antwort auf:
Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?
Verlängerungen ohne Unterbrechung sind keine neuen Zeitabschnitte. Deine Frau ist immer noch im ersten Abschnitt ihrer Elternzeit.
von
Mima10
am 11.05.2023, 20:54
Antwort auf:
Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?
Eine Verlängerung der Elternzeit begründet keinen neuen Abschnitt. Es darf keine lücke entstanden sein. Die Frau befindet sich noch im ersten Abschnitt ihrer Elternzeit
von
MamaausM2
am 14.05.2023, 08:19