Guten Tag Frau Bader!
Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat. Wie sieht es nun aber aus, wenn ich meine Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz, also um 1 1/2 Monate, verlängere? Fällt der Anspruch dann weg?
Mit freundlichen Grüßen,
Maria T.
von
Maria T.
am 22.03.2024, 23:30
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit
Hallo,
Nein. Sie können bis zum Beginn verlängern oder unbefristet und dann beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2024
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit
Achte einfach darauf, dass deine Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutz endet, dann hast du wieder Anspruch.
von
annarick
am 22.03.2024, 23:58
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit
Oh gut danke! Hätte mich auch gewundert, wenn ich bei Verlängerung dann keinen Anspruch mehr gehabt hätte..bin ja trotzdem immer noch dort angestellt. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
LG,
Maria
von
Maria T.
am 23.03.2024, 07:46