Hallo, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Habe ich das Recht die Elternzeit zu verlängern (oder brauche ich die Zustimmung vom AG)? Hätte ich das Recht,die Elternzeit zu verlängern, wenn wir keinen Krippenplatz bekommen(ohne Zustimmung)?
von
alexe
am 09.02.2012, 16:46
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Hallo,
einen Anspruch auf Verlängerung besteht nur, wenn man mind. 2 J. beantragt hat. Also muss der AG gefragt werden u kann ablehnen, egal, ob ein Krippenplatz da ist oder nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2012
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Bei 1,5 Jahren in beiden Fällen NUR mit Zustimmung des AG
Mitglied inaktiv - 09.02.2012, 16:54