Hallo Frau Bader,
Ich werde zurzeit nicht schlauer. An jeder Stelle bekomme ich andere Antworten...
Mein 1. Kind wurde am 16.07.14 geboren. Ich befinde mich seitdem in EZ.
Mein 2. Kind kommt voraussichtlich am 16.05.16.
Ich beende meine EZ am 03.04. Und gehe am 04.04. In den neuen Mutterschutz.
Der Berechnungszeitraum für das neue EG müsste ja dann 04/15 bis 04/16 sein, oder?
Das heißt aber auch das 04/15 bis 06/15 nicht relevant sind da ich da noch EG für Kind 1 bezogen habe.
Also werden die 3 Monate vor den MuSchu von Kind 1 verlagert und mit meinem Gehalt von vor der Geburt von Kind 1 berechnet.
Ist das so richtig oder hab ich es immer noch nicht verstanden ?
von
anitaj90
am 28.02.2016, 22:24
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung in EZ
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2016
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung in EZ
Du hast es richtig verstanden. Die Monate in denen Du (Basis-)EG bezogen hast, werden nicht herangezogen, sondern durch die Monate vor dem MuSchu von Kind 1 ersetzt. Der Rest ist 0.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 29.02.2016, 09:32