Sehr geehrte Fr. Bader!
ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig.
Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni.
Werden diese Entgelte in den Mutterschutzlohn einberechnet oder habe ich leider "Pech" gehabt, da diese ja später abgerechnet werden?
für das Elterngeld sollten diese Zahlungen aber berücksichtigt werden oder? Indem ich einfach die Nachweise bis Juni mit einreiche mit dem Vermerk einer Lohnnachverrechnung für März/April.
von
nadinemae
am 11.04.2023, 09:09
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung
Hallo,
ich habe jetzt ewig in Kommentaren gesucht und nichts gefunden.
Bei Datev steht, dass man es in den "richtigen" Monaten berücksichtigen soll, wenn die Zeitversetzung mehr als 2 Mo. beträgt (vgl. https://apps.datev.de/help-center/documents/1036211).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2023
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung
Zum Mutterschaftsgeld kann ich leider nichts sagen aber beim Elterngeld werden die Zahlungen berücksichtigt, wenn auf der Lohnabrechnung eindeutig erkennbar ist, dass es sich um eine laufende Rückrechnung für März und April handelt.
von
Dojii
am 11.04.2023, 11:40
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung
Bedenke aber, dass die Überstunden aus den ersten Abrechnungen herausgerechnet werden. Also quasi aus den Monaten 13+14 vor Geburt, die dann doch wohl auch erst versetzt abgerechnet worden sind.
von
KielSprotte
am 11.04.2023, 12:52