Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeitet. Wird der Zuverdienst bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 berücksichtigt, oder werden die 14 Monate pauschal ausgeklammert? Für mich stellt sich die Frage, ob es – sollte der Zuverdienst berücksichtigt werden – nicht sinnvoller ist, die 14 Monate gar nicht zu arbeiten, um wieder auf die „Vollzeitmonate“ vor Geburt des ersten Kindes zurückgreifen zu können? Da ich max. 8h/Woche arbeiten könnte (da noch keine Betreuung für Kind 1), wäre es ungünstig, wenn das in den Bemessungszeitraum miteinfließt. Vielen Dank vorab!
von Brotkrümel am 11.12.2023, 13:56