Frage:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Guten Tag,
meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten.
Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall:
- Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet
- Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8a
- Während Ihres Mutterschutzes von grob Anfang Juni 2023 bis Mitte September 2023 wird Sie von Stufe 2 auf 3 hochgestuft
Ich frage mich nun, inwiefern das Auswirkungen auf das Elterngeld hat und zwar nicht nur im Hinblick auf geltendes Recht sondern vielleicht sogar einer Lücke oder so.
Was ich bisher gefunden habe:
- Die Hochstufung während des Mutterschutzes ist gewährleistet nach einem früheren Rechtsspruch
- Das Elterngeld berechnet sich auf dem Gehalt der 12 Monate vor der Geburt des Kindes
-> Das lässt mich erstmal bei der Vermutung, dass die Grundlage dann das aktuelle Bruttogehalt ist
Jetzt wird das Elterngeld ja definiert als Ausgleich für den Ausfall des Gehalts. Daher stellt sich natürlich nun die Frage ob es in einem solchen Fall nicht eigentlich die Gehaltserhöhung als Grundlage gelten müsste. Denn würde meine Frau arbeiten, würde Sie nämlich exakt dieses Geld bekommen -> Das ist ihr realer Gehaltsausfall (im Vergleich zu vielen Posts im Netz die eine "angedachte" oder mündlich vereinbarte Gehaltserhöhung erwarten ist hier halt einfach beschlossene Sache, dass sie dieses Gehalt bekommen würde. (Und das stand sogar schon vor der Empfängnis fest also auch nichts wo man argumentieren könnte "ja dann vereinbart man eine Gehaltserhöhung extra fürs Elterngeld")
Wenn ich es dann mit unserer Familienplanung weiterrechne und wir evtl. auch direkt im Anschluss ein zweites oder drittes Kind bekommen möchten, wäre ja auch weiterhin das alte Gehalt die Bemessungsgrundlage, da Elternzeit und Mutterschutzzeiten meiner Recherche nach nicht angerechnet werden. Das bedeutet dann aber eben auch pro Jahr >1000€ netto was weniger reinkommen würde oder bei 3 Kindern dann über 3000€. Da könnte man schon einiges mit machen :)
Vielen Dank schonmal vorab und viele Grüße, Simon
von
SisT89
am 22.12.2022, 21:26
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Hallo,
für das Eltern Geld spielt die Änderung keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2022
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Moin,
interessante Interpretation. Aber momentan ist es so, dass immer die letzten 12 Monate (ohne Mutterschutz) VOR der Geburt heran gezogen werden.
Für Kind 2 und 3 bedeutet es dann auch, entweder nach ca. 12-15 Monaten wieder zu arbeiten oder wieder schwanger zu werden.
von
sneram
am 22.12.2022, 23:21
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Kurz und knapp : gar nicht. Berechnungsgrundlage sind die Monate Juni 22- Mai 23. Wenn ihr bei Kind 2 vom höheren Gehalt profitieren wollt, dann muss sie zwischen Kind 1+2 für 12 Monate arbeiten.
von
KielSprotte
am 22.12.2022, 23:22
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Irgendwie habe Ich es ja schon vermutet, aber da ich den Fall so noch nirgends gefunden habe war es einen Versuch wert.
Auch wenn es erst für ein mögliches 2. Kind in Frage käme und finanziell eher geringer ausfällt:
Kann man das Nichtanrechnen der 1-2 vollen Monate im Mutterschutz nach der Geburt mit neuem, höheren, Gehalt als Diskriminierung anfechten?
Denn: Ein Mann hätte in gleicher Ausgangslage und bei zeitgleichem Antritt der Elternzeit arbeiten dürfen und die Chance 1-2 Gehälter in die Elterngeldberechnung einfliessen zu lassen. Der Frau ist dies nicht möglich, da gesetzlich verboten
von
SisT89
am 23.12.2022, 00:01
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Wenn der Mann das Baby auf die Welt bringt, darf er auch nicht arbeiten ;)
von
KielSprotte
am 23.12.2022, 00:09
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Die Idee ist zwar nett, aber würde sogar nichts bringen, wenn du damit durchkommen würdest.
Denn im Mutterschutz ist das Gehalt (bzw. der Zuschuss Mutterschutz) steuerfrei.
Und steuerfreies Gehalt ist per Gesetz bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigungsfähig.
von
Dojii
am 23.12.2022, 07:27
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Mutterschaftsgeld wird als steuerfreier Lohnersatzleistung sowieso nicht zum Elterngeld Anspruch dazu gezählt.
Schon deshalb hängt dein Vorhaben, dass einzuklagen
Und für das Elterngeld sind immer die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz relevant. Das dann eine höhere Stufe zählt ist nicht relevant.
Und bei Kind 2 usw wird wieder geschaut was in den Monaten davor ist. Einzig sollten die Kinder noch während der dann lfd Elternzeit geboren werden, kann man die Elternzeit beenden um dann daraus das Mutterschaftsgeld zu beziehen
von
MamaausM2
am 23.12.2022, 08:43
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Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Das mit dem höheren Gehalt im Elterngeld also jetzt aktuell wäre nur möglich, wenn sie aktiv auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet und arbeitet. Das geht aber nicht wenn sie in einem Beschäftigungsverbot ist...
von
MamaausM2
am 23.12.2022, 08:48
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Ich denke schon, dass deine Frau während des MS den neuen, höheren Satz bekommt, da der AG das MS-Geld der KK aufstockt. Also, ab dem Tag an dem das Gehalt erhöht wird, müsste sie es auch bekommen. (Nagel mich da aber bitte nicht drauf fest.)
Eine Benachteiligung gegenüber eines Vaters sehe ich nicht, da das EG ja aus den Monaten VOR der Geburt berechnet wird und es vollkommen irrelevant ist, wie viel im MS nach der Geburt "verdient" wird.
von
sneram
am 23.12.2022, 10:03
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Vielen Dank für all eure Nachrichten. Ich habe es mir am Ende ja auch schon fast so gedacht
Was das Gehalt im MS angeht habe ich es auch so rausgelesen, dass das sozusagen flexibel angepasst wird ab dem Tag der Hochstufung
Das mit der Elternzeit beenden und in den MS gehennbei einem zweiten Kind wird aufgrund Beschäftigungsverbot nicht möglich sein (wir hatten im März bereits eine Fehlgeburt, daher wurde meine Frau diesmal direkt nach Hause geschickt)
von
SisT89
am 23.12.2022, 11:41
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Quatsch....
Wenn ihr ein zweites Kind bekommt und deine Frau ist noch in Elternzeit, dann könnt ihr (gesetzlich erlaubt) die Elternzeit zum Mutterschutz des zweiten Kind beenden. Dann gibt es so das Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1.
Ihr könnt aber nicht vorher die Elternzeit dann beenden um ein Beschäftigungsverbot in Anspruch zu nehmen.
Für das Elterngeld jetzt für das erste Kind kann deine Frau wegen dem BV nicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Der Monat wird nicht berücksichtigt
von
MamaausM2
am 23.12.2022, 12:52
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Wo ist der Nachteil?
Deine Frau kann doch nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und du bleibst daheim. Wer sagt das Frau die Kinder betreuen muss? Nur Mutterschutz muss sie einhalten, da BV auch den vorgeburtlichen. Der wäre aber für das EG egal. Selbst wenn sie den nicht ausklammert, wären das kaum die Rede wert.
Beim zweiten Kind bekommt sie sogar wieder EG. Oder du. Je nachdem wer es vorn euch beantragt. Sie kann dann sogar die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommt wieder volles Mutterschaftsgeld. Wird sie sehr schnell wieder schwanger, besteht sogar die Chance auf das gleiche Elterngeld bzw sogar mehr wegen Geschwisterbonus. Das ohne in den 12-16 Monaten vor Geburt einen Tag gearbeitet zu haben. Nenne mir ein Land, wo wir es so gut haben?
von
Neverland
am 23.12.2022, 18:21
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Keine Antwort auf deine Frage, aber ich würde den Abstand zu Kind 2 und Kind 3 nicht planen, bevor Kind 1 überhaupt geboren ist. Nach der Geburt verstehst du, was ich meine.
von
Anna198
am 24.12.2022, 01:41
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Deine Frau kann auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, sie darf schufften so lange sie möchte und kann damit die zwei Monate mit höherem Gehalt einfließen lassen.
VG
von
HeyDu!
am 25.12.2022, 20:26
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Heydu....
Die Frau ist im BV dann darf sie nicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Andere Sozialleistung
Aber jetzt schon an Kind 3 zu denken, wo Kind 1 noch nicht Mal da ist.... Ehrlich gesagt finde ich das schräg
von
MamaausM2
am 25.12.2022, 20:30
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Auf vorgeburtlichen Mutterschutz darf man verzichten und kann damit das Elterngeld erhöhen, ich lese nicht das die Frau aktuell ein Beschäftigungsverbot hat. Der normale Mutterschutz ist ab ca. Juni 2023.
von
HeyDu!
am 25.12.2022, 20:38
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Sollte irgendwo ein Hinweis auf ein aktuelles BV stehen, dann natürlich nicht aber in der Ausgangsfrage ist es kein Thema.
von
HeyDu!
am 25.12.2022, 20:39
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
Doch der Ap hat es später geschrieben:
wir hatten im März bereits eine Fehlgeburt, daher wurde meine Frau diesmal direkt nach Hause geschickt)
von SisT89 am 23.12.2022
Klar ist es doof wenn im Anfangspost davon nie was steht
von
MamaausM2
am 25.12.2022, 22:15
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz
EG als Ausgleich des Gehaltes zur Aufrechterhaltung des BISHERIGEN Lebensstandards. Und genau das passiert ja auch.
Wäre die Erhöhung früher, würde sie sogar anteilig mit ins EG einfließen.
Was du meinst, wäre ein Ausgleich eines zu erwartenden Standards/Gehaltes - und selbst da habt ihr ja die Wahl: du gehst in EZ u beziehst EG u deine Frau geht arbeiten u bekommt das dann aktuelle Gehalt. Und bei der der nächsten EZ kann dann deine Frau auf Basis dessen das dann höhere EG beziehen während du arbeiten gehst.
von
cube
am 29.12.2022, 08:33