Frage: Bluttest-Ergebnis

Hallo Dr. Busse, ich habe ein paar wichtige, eher rechtliche Fragen. Da unser Sohn (7 Monate) ziemliche Hautprobleme hat, sind wir mit ihm bei einem Allgemein-Arzt gewesen, der sich auf Allergien und Neurodermitis spezialisiert hat. Ich war gerade mal 5 Sekunden im Sprechzimmer, da hat der Arzt sofort gesagt, dass es Neurodermitis sei, dass man damit geboren wird und damit sterben wird. Man kann lediglich etwas dafür tun, dass eine gute Ausgangslage geschaffen wird, um danach fast beschwerdefrei zu leben. Die Praxis würde unseren Sohn bis zur Pubertät betreuen und zunächst müsse ein Bluttest gemacht werden. Das ganze hat er ungelogen in ca. 2-3 Minuten "runtergerappelt" und weg war er. So, wir dann ins andere Behandlungszimmer wg. dem Bluttest. Als es soweit war und sie losstechen wollte, erwähnte die Sprechstundenhilfe noch kurz, dass es 50 € kosten würde. So perplex wie ich war habe ich nur genickt. Naja, heute war ich wieder dort, um das Ergebnis zu besprechen. Der Arzt kam rein und das erste was er mir sagte, war, dass ich mir ein Biofeld-Regulator kaufen müsse, den ich unter seine Matratze legen soll. Außerdem soll ich nun 7 Wochen lang mein Baby weizen- und milchfrei ernähren. Danach würde man weiterschauen. Überdies habe mein Sohn einen Darmpilz, aber der würde erst später behandelt werden. Nach diesen ca. 3 Minuten sagte er, dass ich von der Sprechstundenhilfe Unterlagen bezüglich der Ernährung meines Sohnes erhalten werde und wieder war er verschwunden und ich blieb perplex und mit offenem Mund zurück. Die Unterlagen entpuppten sich als Listen mit Nahrungsmitteln von ALDI, SPAR und WANDMAKER, die man essen dürfe. ABER: Es sind keinerlei Angaben darauf zu finden, die auf die Ernährung von Babys abgestimmt sind. Es geht nur um Eis, Kekse, Brot, Kellogs usw.!! Ich finde das unmöglich. Ich fand schon den ersten Besuch unmöglich, weil der Arzt überhaupt nicht gefragt hat, wie ich meinen Sohn ernähre, noch hat er sich die Haut genau angeschaut. Und dann nach 2-3 Sekunden die Hammer-Diagnose Neurodermitis in den Raum zu werfen!? Nun gut, Sie brauchen mir nicht zu antworten, was sie von den Methoden dieses Arztes halten, das weiß ich selber und da werde ich schon meinen Weg gehen (nämlich zum anderen Arzt), aber Sie können mir behilflich sein und mir evtl. sagen, ob ich das Recht habe, das Ergebnis des Bluttests anzufordern. Der Arzt hat mir nicht ein einziges Ergebnis gesagt. Dass er nun auf Weizen und Milch verzichten soll... bedeutet das denn nun, dass er darauf allergisch reagiert? Hat ihm das der Bluttest gesagt? Ich habe schließlich 50 € dafür bezahlt (was ich auch noch nicht so ganz glauben kann, denn er ist doch ein Baby). Mich interessiert nur das Ergebnis und dann werde ich einen guten Hautarzt aufsuchen. Woher weiß er, dass er einen Darmpilz hat? Kann man das auch im Bluttest feststellen? Bitte antworten Sie mir auf meine Fragen, das wäre wirklich sehr nett. Also nochmal die Fragen zusammengefaßt: 1.) Habe ich ein Recht darauf, dass mir die genauen Ergebnisse mitgeteilt werden? Auch schriftlich? 2.) Kann man anhand eines Bluttests einen Darmpilz feststellen? 3.) Ist es richtig, dass ich 50 € dafür bezahlen muß? Vielen, vielen Dank, sie haben mir schon sehr geholfen bezüglich der Wasser-Trink-Menge unseres Sohnes (weiter unten). Danke dafür. Viele Grüße, Zoé

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 22:54



Antwort auf: Bluttest-Ergebnis

Liebe Zoe, das klingt wirklich nach böser Scharlatanerie und Abzocke. Sie müssen die Kosten nicht bezahlen, wenn Sie nicht vorher schriftlich über die Kosten, die ihre Kasse nicht übernimmt, aufgeklärt wurden und das unterschrieben haben. Außerdem haben Sie ein Anrecht auf Einsicht in sämtliche Behandlungsunterlagen und Befunde und können sich auf ihre Kosten auch Kopien davon anfertigen lassen. Falls es irgendwelche Probleme geben sollte, wenden Sie oder ihr Anwalt sich bitte an die Ärztekammer. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 21.07.2006



Antwort auf: Bluttest-Ergebnis

Hallo, schau mal auf diese Seite bezüglich der Einsicht in die Patientenakte und Aushändigung von Ergebnissen: http://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/arztwechsel.htm Auszug: "Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben....." Gruß Zimmie

Mitglied inaktiv - 21.07.2006, 09:43



Antwort auf: Bluttest-Ergebnis

Hallo, Uns ging es genauso.Unser Arzt verlangte damals nur für eine Frage am Telephon 25.,E. Wir haben unserer Tochter Milch von Humana oderLactana gegeben und uns auf Dinkelmehl umgestellt.Deswiteren haben wir eine Bioresonanz_Magnetfeld Therapie gemacht .Meine Tochter ist Heute So gut wie Beschwerdefrei. Natürlich will sowas kein Allgemeinarzt hören,Weil Sie erst Ihre Chemie einsetzen wollen. Gruss Petra Lass Dir die Unterlagen geben Du hast dafür bezahlt.

Mitglied inaktiv - 21.07.2006, 14:28



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