Hallo,
teilweise liest man ja, daß man sich für ein paar Tage nach der Geburt eine Haushaltshilfe verschreiben lassen kann, welche dann auch der eigene Freund sein kann...stimmt denn das so?
Meine Krankenkasse bestreitet dies und meint, nur bei Problemen während oder nach der Geburt gäbe es eine Haushaltshilfe...
Nur was soll ich denn nach der Geburt machen? Der Haushalt wäre mir ja nicht so wichtig, aber ich habe ja auch die Verantwortung für meine 8jährige Tochter, oder muß/soll ich sie, während ich vielleicht noch nicht so fit bin, am Stuhl festbinden, damit ich meiner Aufsichtspflicht nachkommen kann?
Welche Möglichkeiten gibts denn noch, damit die Betreuung gewährleistet ist?
MfG Sandra
Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 16:20
Antwort auf:
Haushaltsführung/Betreuung älterer Kinder nach der Geburt?
Hallo,
früher gab es eine Haushaltshilfe, wenn minderjährige Kinder im Haushalt zu betreuen waren. Wenn diese Haushaltshilfe der eigene Mann ist, dann konnte er sich dafür unbezahlten Urlaub nehmen und der Lohnausfall wurde von der Kasse übernommen. Es kann aber sein, daß sich das in letzter Zeit geändert hat. Wie Ihnen sicher nicht entgangen ist wurden viele Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen. Wie der aktuelle Stand ist weiß ich im Augenblick leider nicht.
Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital
von
Dr. med. Stefan Kniesburges
am 23.09.2004
Antwort auf:
Haushaltsführung/Betreuung älterer Kinder nach der Geburt?
Hallo,
die Rechtslage hat sich nicht geändert :-))
aber leider tun die Krankenkassen alles um von der Antragsstellung abzulenken.
(es muß ein Kind unter 12J im Haushalt zu betreuen sein)
Solange Du nach der Geburt im Krankenhaus bleibst bekommst Du die Haushaltshilfe ohne Probleme.
Wenn der Ehemann/Freund die Haushaltshilfe ist läuft das unter selbstbeschafte Haushaltshilfe und man bekommt nur eine Aufwandsentschädigung für den Lohnausfall (bei der AOK Bayern sind das momentan 52 EUR pro Tag)
Wenn Du zu Hause bist (z.b. Ambulante Entbindung) dann wird es schwieriger.
Dann muß dein FA bestätigen das Du für ? Tage eine Haushaltshilfe brauchst.
Meistens machen das die FA´s aber inzwischen auch nicht mehr, da die sich beim Medizinischen Dienst dafür rechtfertigen müssen.
Also dann einfach den Antrag ohne bestätigung vom FA abgeben - am besten Du persönlich oder dein Freund, und darauf bestehen das er bearbeitet wird - mit welcher Begründung wollen die denn den ablehnen?
War bei uns eine große Rennerei, aber die 3 Tage nach der Geburt die man sonst im KHS bleibt habe ich "kulanzmäßig" bekommen. Ohne Prüfung vom Med. Dienst, das durfte dann plötzlich der Herr von der AOK selber entscheiden.
Nicht abwimmeln lassen, das Gesetz hat sich nicht verändert!!!!
Steffi
Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 21:26