Rund um Bio und Öko

Bio nach EG-Öko-Verordnung
 

Was kann man nicht erwarten ?

Irrtümlich wird oft angenommen, dass mit einer Bio-Kennzeichnung eine Garantie für völlige Schadstofffreiheit einhergeht. Dem ist aber nicht so.
 
Das Bio-Siegel gibt keine Auskunft darüber, ob ein landwirtschaftliches Produkt, das nach den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurde, tatsächlich völlig schadstofffrei ist. Über die EU-Vorschriften lassen sich nur diejenigen Faktoren im Herstellungsprozess regeln, die dem unmittelbaren Einfluss des erzeugenden Betriebs unterliegen.

Unkontrolliert bleiben hingegen Schadstoffbelastungen, die die Rohwaren während der Wachstumsphase auf anderen Wegen unbemerkt beeinträchtigen. Dies kann beispiels­weise durch verunreinigtes Grundwasser, Schadstoff­konzentrationen in der Luft (in der Nähe von Flughäfen, Einflugschneisen, Industrieanlagen, stark befahrenen Straßen, konventionell bewirtschafteten Felder) oder auch durch belastete Futtermittel entstehen.

Das EU-Logo betrifft nur verpackte Produkte, die in einem EU-Land hergestellt wurden. Lose Waren wie Obst, Gemüse und Salat, sind - solange sie nicht verschweißt sind - von der Regelung ausgenommen.

Welches Bio-Logo ist gültig?

Das sogenannte "Euro-Blatt"-Logo wurde am 1. Juli 2010 eingeführt und muss seit dem 1. Juli 2012 verpflichtend auf allen ökologisch erzeugten Produkten aufgebracht sein. Gleichzeitig darf das altbewährte deutsche Bio-Siegel mit dem grünen Sechseck, das dem Verbraucher bekannt und vertraut ist, jedoch auch weiterhin neben dem EU-Bio-Logo verwendet werden.

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