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wer kennt sich mit alg nach elternzeit aus? wer möchte mir helfen?

Thema: wer kennt sich mit alg nach elternzeit aus? wer möchte mir helfen?

hi, war ewig nicht hier. habe 3 kinder (von2-10J) und bin seit 97 in einem kiga beschäftigt. nach 2006 bin ich in elternzeit gegangen.habe während dieser zeit unser drittes bekommen und müßte theoretisch im nov.nächsten jahres wieder anfangen zu arbeiten. ich weiß nicht wie das gehen soll. wenn ich kündige, dann werden mir doch 3 monaten als gestrichen oder? kann man sich auch im gegenseitigen einv. kündigen lassen und bekommt man dann alg für ein jahr? die wichtigste frage ist wonach wird es berechnet wieviel prozent ? von meinem gehalt von 2006? oder so wie es heute wäre? es ist ein dschungel für mich. was würde passieren, wenn ich wieder anfange und nach beisp.weise einem halben hahr kündige? wonach wird es dann berechnet? wer kann mir helfen? habe auch in RECHT geschrieben, aber die gehen auf so individuelle dinge ja nicht ein. danke für hilfe

von Libelle74 am 28.09.2011, 09:23



Antwort auf Beitrag von Libelle74

Falls du wirklich bei beantragung von ALG1 arbeitslos bist, berechnet es sich nach dem Stundenumfang, den du bereit bist, wieder arbeiten zu wollen (nach beendigung der Arbeitslosigkeit). Kündigst du/oder wirst gekündigt zum Ende der Elternzeit (Stchtag) berechnet es sich nach dem Gehalt des Jaahres 2006. Bedeneke aber, wenn du dich nur für eine TZ-Stelle zur Verfügung stellt, erhälst du auch nur Teilzeitarbeitslosengeld. War mein Fehler damals, als ich mich nach 3 Jahren arbeitslos meldete. Hatte dann nur die Hälfte an Arbeislosengeld. es kann auch sein, dass sie nach den knapp 6 Jahren, die du zu Hause warst, nur eine fiktive Rechnung machen. Lass es dir am Besten erklären. LG Nicole

von benny&yannick am 28.09.2011, 09:35



Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Ich habe nach knapp 6 JAhren Elternzeit gekündigt, da die Stelle die mir angeboten nicht im geringsten mit den Kindergartenzeiten gepasst hätte. Das AA hat dies anerkannt (also keine Sperre obwohl ich selbst gekündigt habe) und somit habe ich ein volles Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Dieses wurde berechnet mit einer 50% STelle (ich war bereit 20 STd. zu arbeiten) und aus meinen Weiterbildungen (Fachwirt...) und sonst weiß ich gar nicht mehr. Der alte Verdienst wurde nicht berücksichtigt, weil es zu lange her war (2004) Aber du kannst mal beim AA anrufen, die haben mir das auch berechnet und Auskunft gegeben.

von Sonnenblume25 am 28.09.2011, 09:43



Antwort auf Beitrag von Sonnenblume25

habe ein glück noch ein jahr um mich damit zu beschäftigen.aber wie ihr wißt ist ein jahr schnell um.

von Libelle74 am 05.10.2011, 08:33