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Kinderzuschlag und Wohngeld wurde abgelehnt

Thema: Kinderzuschlag und Wohngeld wurde abgelehnt

Hallo, ich hoffe dass ich Hilfe in diesem Forum finden kann 2100 Euro Netto mit 2 7-9 Jahre Kinder und mein Frau die Hausfrau ist Wohnung warm 1100 Euro Monatlich aber wird im unser Ort nur 649 Euro berücksichtigen mein Wohngeld Antrag wurde abgelehnt da ich viel verdiene mein Kinderzuschlag wurde abgelehnt da SGBII nicht vermeiden könnte ich bin dazwischen kein Geld von beide Seite kann jemand mir helfen bei Widerspruch oder erklären ob etwas falsch ist da bei jeden Behörde sieht anderes aus.

von radesk am 06.12.2015, 21:51



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Guten Morgen ist denn Eure Miete wirklich so teuer und mit Umziehen könnte man sparen oder haben die total falsche Vorstellungen ? Meine Bekannte musste auch umziehen und fanf ewig nichts in dem Preisrahmen der offiziell galt, alelrdings hatte sie auch zuviele Zimmer . Könnte Deine Frau nicht wieder arbeiten gehen, die Kinder sind ja doch schon arg groß so dass zumindests halbtags das klappen sollte LG dagmar

von Ellert am 07.12.2015, 06:47



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Hallo, Du wirst hier kaum Hilfe bekommen können,da überall im Deutschland eine andere Grenze gilt. 2100€ ist bei 4 Personen deutlich über dem "Existensminimum". Bei der Miete können wir dir hier auch nicht helfen.Für eine 3-4 Zimmer Wohnung ist 1100€ aber wirklich viel. Da wäre halt zu klären welche Summe bei auch als Maßstab zählt und wie realistisch ist. Da würde ich aber persönlich bei zuständiger Behörde vorsprechen. Von der Sache her ist es aber natürlich richtig dass ihr erstmal keinen Zuschlag bekommt,weil sich natürlich erstmal auch die Frage stelle,wieso ist deine Frau zu Hause? Verstehe mich nicht falsch,wenn das Einkommen vom Mann reicht,kann man sich den Luxus gönnen,wenn aber eben das eine Einkommen nicht reicht und die Kinder ja mindestens halbtags durch Schule betreut werden,wäre natürlich auch der erste Schritt das Frau was zum Einkommen hinzusteuert und nicht der Staat.

Mitglied inaktiv - 07.12.2015, 09:05



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Ok, hat jemand gefragt ob ich alternativ Wohung in dieser teurstadt gefunden habe? oder ob meine Frau bis jetzt eine Arbeit gefunden hat ? bestimmt nicht alles was Ihr erzählt schon für mich bekannt ,die Frage ist wie Wohngeld Amt das angelehnt hat auf grund das Höhe Einkommen und gleichzeitig Familienkasse hat auch abgelehnt aufgrund wenig Einkommen und mir empfohlen dass ich zum JC gehen soll da die möglichkeit für SGB II steht hat jemand mich verstanden?

von radesk am 07.12.2015, 22:03



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Ja wir haben dich allesamt verstanden. Du hast aber nicht verstanden,dass dir hier leider keiner helfen kann. Du musst bei den jeweiligen Behörden vorsprechen. Wie die Miete bei euch tatsächlich ist und wo der Maßstab ist und wie realistisch das ist oder eben auch nicht müsstest du vor Ort ansprechen. Das kann dir hier leider keiner sagen,da wir gar nicht beurteilen können wie der Wohnungsmarkt bei euch aussieht. Was ist SGB II? Meins du Arbeitslosengeld 2? Das bekommst du nicht bei 2100€ bei 4 Personen,da seit ihr deutlich drüber. Das haben dir hier aber auch bereits mehrere erklärt,dass ihr eben über dem Existensminimum liegt. Ob deine Frau nichts findet oder wie auch immer müsstet ihr auch vor Ort klären. Das Wohngeld abgelehnt wurde ist somit richtig und kinderzuschlag gibt es ja nur wenn es auch Wohngeld gibt. Ich denke immer noch dass ihr entweder schauen müsst das euer Einkommen höher wird (durch Arbeit von Frau) oder aber die Miete günstiger wird (wie realistisch das ist,mit Behörde klären). Für finanzielle Unterstützung ganz ihr ein zu hohes Einkommen,das haben dir aber bereits auch mehrere versucht zu erklären.

Mitglied inaktiv - 08.12.2015, 08:27



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Mit 2100 € netto seit ich über dem Minimum und da interessieren die Ausgaben nur nebenbei. Wenn ich mir überlege das wir 1100 Euro für ein ganzen Haus mit Nebenkosten zahlen (Raten und Nebenkosten etc). Finde ich das für eine Wohnung schon einiges. Die Behörden rechnen nach ihren Listen (bei uns kann man im Internet bei der Seite des Landkreises nachlesen, wie hoch die Miete sein darf etc ). Da ist es recht egal ob ihr deutlich mehr Ausgaben habt. Da bleibt leider wirklich nur sehen ob die Frau nebenbei arbeiten gehen kann. (Wir hatten mit 3 Kindern bis vor einem Jahr 2400 Euro netto und hatten da schon das Haus) Lg Yvette

von Leo engel am 07.12.2015, 09:52



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Ja wie meine vorschreiberinnen schon sagten: ihr habt zu viel Geld! Ihr seit gefragt so zu Leben das ihr mit eurem Geld auskommt. Ich weiss das man Minimum 900€ braucht um kinderzuschlag zu beziehen, da kann ich mir nicht vorstellen das man diesen noch mit 2100€ bekommt. Zudem ist ja die Voraussetzung für KiZuSch das ihr Wohngeld bezieht, ohne dies wird der Antrag immer abgelehnt. Also das eine ergibt das andere. Würde in Erwägung ziehen das deine Frau arbeiten geht (zumindest stundenweise) Oder ihr sparsamer Leben müsst....

Mitglied inaktiv - 07.12.2015, 10:31



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http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI494693

Mitglied inaktiv - 07.12.2015, 10:48



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ich kenne mich ja so gar nicht aus aber man sagt, die Wohnung soll nicht mehr als 1/3 vom Nettogehalt kosten und das ist dann aber die absolute Obergrenze. Bei 2100.-- netto darf eure Wohnung max. 700.-- kosten, was bei euch vom Amt ja als realistisch eingeschätzt wurde. Ihr wohnt in einer zu teuren Wohnung und müsstet eigentlich umziehen. LG

Mitglied inaktiv - 07.12.2015, 15:36



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wenn ihr nicht umziehen wollt, dann kannst du nicht vom Amt erwarten, dass es euch euren Lebensstandard finanziert. Eure Kinder sind ja nicht mehr ganz so klein, deine Frau könnte ja auch arbeiten gehen. LG

Mitglied inaktiv - 07.12.2015, 15:38



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Ok, hat jemand gefragt ob ich alternativ Wohung in dieser teurstadt gefunden habe? oder ob meine Frau bis jetzt eine Arbeit gefunden hat ? bestimmt nicht alles was Ihr erzählt schon bekannt für mich ,die Frage wie Wohngeld Amt das angelehnt hat auf grund das Höhe Einkommen und gleichzeitig Familienkasse hat auch abgelehnt aufgrund wenig Einkommen und mir empfohlen dass ich zum JC gehen soll da die möglichkeit für SGB II steht hat jemand mich verstanden?

von radesk am 07.12.2015, 22:00



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Wer Wohngeld/Lastenzuschuss bezieht, bekommt nicht automatisch Kinderzuschlag.Sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag werden Einkommensabhängig berechnet. Dazu dann noch wieviele Personen in eurem Haushalt leben. Bei 2100 Euro wird dann noch Kindergeld zugerechnet und es ist entscheidend ob du Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bekommst.Sollte das so sein, dann wird das auf 12 Monate verteilt und somit haste mehr als 2100 Euro im Monat zur Verfügung. Ich denke das es alles so seine Richtigkeit hat. Lg Vanillle

von Vanillle am 08.12.2015, 09:05



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Warum, gehst du nicht zu den Ämtern und lässt dir aufschlüsseln warum die Anträge abgelehnt wurden, wenn du eigentlich garnicht hören willst, was die Frauen dir hier versuchen zu erklären?

von anja&die**** am 09.12.2015, 12:03



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und so verstehe ich auch die Ablehnung, Eure Wohnung ist zu teuer und das kann nicht zu lasten des Steuerzahlers gehen. Es gibt Tabellen in denen Eure zustehende Größe und auch Miete festgelegt wird Abgesehen davon bist Du hier im falschen Forum versuch es mal beim Sparforum, die kennen sich da sicher eher aus. Wenn Du weder Wohngeld noch Kinderzuschlag bekommst wegen zu wenig Einkommen, was sagt denn die Arge zu ergänzendem Hartz, schonmal beantragt ? Oder verweisen die auch aufs Umziehen ? Arbeitslosengeld für Deine Frau ? Wenigstens ein 400.- Eurojob, den haben fast alle McDonalds zu vergeben und Supermärkte etc dagmar

von Ellert am 09.12.2015, 22:00



Antwort auf Beitrag von radesk

Ja, die Ablehnung vom Wohngeld scheint korrekt. Die Begründung der Familienkasse wird sein, dass der Antrag unplausibel ist, weil nicht ausreichend dargelegt wurde, dass durch das Einkommen der Unterhalt (bei den geltend gemachten Ausgaben) überhaupt gesichert werden kann (Gehalt und vorr. Sozialleistungen als Summe zu gering, um den geltend gemachten Lebensstandard zu finanzieren = unplausibel). Demzufolge wird der Antrag abgelehnt, weil das Gehalt zu gering ist. Auch das scheint richtig. Entweder du reichst jetzt hier einen Widerspruch ein und begründest, warum ihr mit Gehalt und den Leistungen von der Familienkasse durchaus hinkommt oder du reduzierst die Kosten und stellst dann erneut einen Antrag (z.B. günstigere Wohnung, kein Auto mehr, Job Frau...). sorry, einen anderen Weg sehe ich nicht. Gruß, Speedy

von speedy am 11.12.2015, 12:53



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Die ablehnung ist korrekt. Widerspruch dagegen wird nichts bringen.Da das Wohngeld oder der kinderzuschlag nicht ausreichend sind um eure kosten zu decken. Du MUSST H4 beantragen. Das ist hier eine vorrangige leistung.

von Narni@ am 11.12.2015, 21:42