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Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Thema: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Hallo, ich brauche dringend eine Mietschuldfreiheitbescheinigung und die Hausverwaltung sagte mir das es nur zugeschickt werden kann wenn ich ihnen einen Briefumschlag mit Porto zuschicke. Dürfen die das?

von Mum+4.Kids+Baby_im_Bauch am 23.04.2014, 08:27



Antwort auf Beitrag von Mum+4.Kids+Baby_im_Bauch

Selbst wenn nicht: wo ist denn das Problem - 55 Cent?

von Andrea6 am 23.04.2014, 09:52



Antwort auf Beitrag von Mum+4.Kids+Baby_im_Bauch

Hi, streng genommen könnten die sogar eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen, denn diese Bestätigung wird auf deinen Wunsch hin erstellt und erzeugt zusätzlichen Aufwand. Von daher sei froh, wenn du nur das Rückporto bezahlen musst - finde ich ziemlich kulant so. Gruß, Speedy

von speedy am 23.04.2014, 11:44



Antwort auf Beitrag von speedy

wo ist denn das problem? Selbst wenn sie es nicht dürften (ich glaube sie dürfen es) willst du dann für 58 cent zum anwalt gehen? Kannst du nicht einfach dort vorhei gehen und die abholen?

von Luni2701 am 23.04.2014, 19:28