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Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?

Thema: Anspruch auf Betreuung wenn Elternzeit mit 2tem Kind?

Hallo, meine Freundin plant ein 2. Kind. Ihr Sohn ist jetzt 13 Monate alt und seit 3 Wochen geht sie wieder arbeiten. Das Kind kommt jetzt ab März zur Tagesmutter. Nun meine Frage: Hat sie einen Mindestanspruch auf Betreuung, wenn das 2. Kind da ist, oder sagt man dann "Nein, Sie gehen ja nicht arbeiten." LG Steffi

Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 19:32



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Hallo, würde mal sagen, dass es auf das Bundesland ankommt, aus dem deine Freundin kommt. Da sie es ja erst plant, könnte es ja frühestens kommen, wenn das erste Kind 22. Monate ist. In BRB (die Stadt) haben die Kinder ab 2 Jahren einen Rechtsanspruch. Ist ein Kind schon vorher in Betreuung, hat es ein Bleiberecht. Das hat man so gemacht, weil z.B. bei arbeitslosen Frauen, die kurzzeitig in irgendwelche Maßnahmen gesteckt wurden, die Kinder sozusagen rein und wieder raus mussten. War natürlich für die Kinder der totale Blödsinn. So hat die Stadt den Weg beschritten eine solche Regelung zu treffen. Im Landkreis ist es so, dass die Kinder wieder raus müssen, sobald die Mutter z.B. mit nem zweiten Kind zu Hause ist. LG jojomama

Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 21:48



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Hallo! So ganz stimmt das aber nicht.Diese Regelung gilt meines Wissens nach für´s ganze Land Brandenburg und nicht nur für die Stadt.Ich komme ursprünglich aus Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder-Spree) und hier gilt diese Regelung auch.Eine Bekannte von mir war nämlich in dieser Situation und ihr Sohn durfte auf Grund dieser Regelung weiter in die Kita gehen, obwohl sie mit dem 2. Kind zuhause war. LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 31.01.2009, 11:43



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Hallo Kathrin, es ist ja möglich, dass es in Eisenhüttenstadt auch so ist. Bei uns ist es aber im Landkreis Potsdam Mittelmark leider nicht möglich. Hatte ne Mutter bei uns in der Kita, die musste ihre Tochter wieder aus der Kita nehmen, als ihr zweites Kind geboren wurde. Es liegt so scheinbar in der Entscheidung der Kommune oder des Landkreises. Wie es auch in den einzelnen Bundesländern Unterschiede gibt, wird es also auch in Unterschiede geben, je nach dem, in welchem Kreis man lebt. LG jojomama

Mitglied inaktiv - 31.01.2009, 18:19



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Ich denke auch, dass es regional unterschiedlich ist - in NRW hat man erst ab 3 Jahren einen Anspruch auf Betreuung... Lg Nini

Mitglied inaktiv - 31.01.2009, 13:27



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Warum will sie denn das Kind zur Tagesmutter bringen, wenn sie mit dem Baby sowieso Zuhause ist? Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Meine Tochter war 20 Monate als meine Nr.2 Kam und sie kam erst mit 3 in den Kiga, wieso hätte ich sie zur TM oder ähnliches bringen sollen? Oder will sie gleich nach dem zweiten wieder arbeiten gehen? Aber dann bräuchte sie den Platz ja sowieso weiterhin???? LG Christine

Mitglied inaktiv - 31.01.2009, 15:04



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woher kommt denn deine freundin? in sachsen-anhalt hat jedes kind anspruch auf einen halbtagsplatz ab der 8.lebenswoche. auf einen volltagsplatz, wenn beide elternteile oder das alleinerziehende elternteil arbeiten/arbeitet. wer einmal dabei ist, hat solange anspruch, wie der platz auch bezahlt wird (privat oder amt). wer nicht zahlt fliegt. ist die mutter im mutterschutz mit einem folgekind, hat das betreute kind hier anspruch auf einen volltagsplatz für genau diese zeit. danach bekommt es einen halbtagsplatz, bis die mutter wieder arbeiten geht. was ich nicht ganz bei deiner frage verstehe: deine freundin zahlt doch sicher die tamu privat? dann ist es doch egal, ob anspruch besteht, oder nicht? lg

Mitglied inaktiv - 31.01.2009, 15:40