Hallo zusammen,
Kind groß (20, berufstätig) wohnt zurzeit in einer WG in einer anderen Stadt als wir und ist nur dort gemeldet.
Sie wird ab Herbst in Österreich studieren.
Ihr WG-Zimmer in Deutschland wird sie logischerweise kündigen. Sie würde sich in den Semesterferien jedoch überwiegend bei uns aufhalten.
Können wir von unserem Vermieter problemlos eine Vermieterbescheinigung anfordern, damit
sie eine deutsche Meldeadresse hat oder kann er nein sagen?
Kennt sich da jemand aus?
Danke.
von
Wookie
am 08.07.2021, 13:37
Ihr könnt von eurem Vermieter Euch so eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Alternativ: Untermietvertrag und Ihr stellt die Bescheinigung als „Vermieter“ aus. Das geht auch.
von
Caot
am 08.07.2021, 14:49
Danke.
von
Wookie
am 08.07.2021, 15:02
Auch für die Alternative benötigt man die Erlaubnis des Vermieters zur Anmeldung
von
taram
am 10.07.2021, 08:37
Die Vermieterbescheinigung kannst Du selbst ausstellen, da die Tochter wohl nicht in den Mietvertrag aufgenommen wird. Zustimmung des Vermieters brauchst Du bei nahen Familienangehörigen auch nicht.
Guck mal z. B. hier: https://www.roland-rechtsschutz.de/wohnungsgeberbestaetigung/
oder: https://www.promietrecht.de/Mitbewohner/Vermieterbescheinigung-Meldebehoerde-Familienangehoerige-Partner-E3446.htm
von
kevome*
am 10.07.2021, 10:57
Danke!
von
Wookie
am 10.07.2021, 17:04
Meine behältbei uns den Zweitwohnsitz aber die ist auch zum Studium raus,
Wohnung gemietet und nie wirklich bezogen da durch Corona alles online war... Allerdings gibt es bei uns keine Zweitwohnungssteuer
von
Ellert
am 10.07.2021, 18:16