bei getrennt lebenden eltern zählt das einkommen der mutter zur berechnung dazu, wenn das zu unterhaltende kind 18 wird. ab dann wird das bereinigte netto zusammengerechnet und ins verhältnis gesetzt. diese berechnung gestaltet sich wohl sehr kompliziert, das jugendamt sagte mir seinerzeit, selbst ausrechnen ist nicht verbindlich möglich, man muss einen anwalt damit beauftragen (kostet natürlich!) wenn das kind noch in der schule ist und zuhause wohnt, kann es schon sein, daß sich der unterhalt des getrennt lebenden elterteils verringert. die mutter kann ihren unterhaltsbeitrag schon durch kost und logis leisten, aber der barunterhalt des vaters und das kindergeld stehen dann dem kind zu. ergo ändern sich die finanzen mit 18 und nicht mit auszug.
Mitglied inaktiv - 03.03.2016, 17:45