Hallo zusammen,
unser Sohn (18 Jahre) hat Anfang des Jahres seine Ausbildung geschmissen und ist zu seiner Freundin in ein anderes Bundesland gezogen. Hab dann auch das Kindergeld sperren lassen. Gemeldet ist er immer noch bei uns .
Er hat da im April eine Ausbildung angefangen, wohnt allerdings zur Zeit bei einem Freund, da die Beziehung nicht gehalten hat. Da er schon wieder eine neue Flamme hat, ist zurück kommen zur Zeit keine Option. Jetzt sitze ich vor dem Kindergeldantrag und frage mich, welche Adresse in angeben soll. Es kommt ja die Frage, Kind lebt nicht im eigenen Haushalt. Gemeldet ist er ja bei uns, hat auch keinen eigenen Hausstand. Trotzdem sollte ich die Adresse des Freundes angeben, oder?
von
sonnenschein03
am 14.09.2022, 13:15
Ich würde es, glaub ich, so machen.
Das Kindergeld auf die Meldeadresse beantragen und einkassieren um es auf ein Sparbuch zu legen. Angreifen würde ich es nicht, ich würde es ihm aber auch nicht hinterhertragen.
Wenn er es braucht, wird er sich sicher drum kümmern, damit er dazu kommt. Er ist volljährig?
von
Zwergenalarm
am 14.09.2022, 14:41
Ja, er ist 18 Jahre. Ich wollte es auf sein Konto überweisen. Aber mit dem Sparbuch ist auch eine gute Idee.
Mit Geld haushalten ist aktuell ein Problem bei ihm.
von
sonnenschein03
am 14.09.2022, 15:15
Ja, dann besser irgendwo anlegen.
von
bea+Michelle
am 15.09.2022, 07:48
Ich bin damals im 2 Ausbildungsjahr ausgezogen und das Kindergeld ging weiterhin an meine Eltern obwohl ich schon 18 war.Sie haben es mir dann überwiesen.
Und klar gibt man die Meldeadresse an.Ist wohl logisch.Wo er wohnt ist doch egal.Könnt auch bei der Freundin nebenan sein.Trotzdem steht es ihm zu.
von
Mützipütz
am 15.10.2022, 22:26