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Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten

Thema: Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten

... gibt es sowas und wenn ja wo habt ihr die abgeschlossen? Im Netz finde ich normale RRV und solche, die der Lehrer für alle Schüler abschließen kann. Kann ich eine normal RRV auch für eine Klassenfahrt nutzen? LG

von Chaka! am 07.03.2017, 18:42



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Uns wurde das direkt vom Lehrer aus angeboten...

von ak am 07.03.2017, 22:24



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Richtige Klassenfahrtsveranstalter bieten sowas direkt an, greift aber i.d.R. dann nur bei Verlassen der Schule/Klasse. Es privat abzuschließen (bzw. der eigenen RRV "anzuhängen") stelle ich mir schwierig vor, weil ihr ja nicht Vertragspartner seid, sondern die Schule/der Lehrer. Trini

von Trini am 08.03.2017, 07:38



Antwort auf Beitrag von Chaka!

Hallo, die gleiche Frage habe ich mir hier auch gestellt. Da der Lehrer im Schreiben zur Klassenfahrt explizit geschrieben hat zur Sicherheit solle man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Nur wo ist ja mal die Frage Liebe Grüße Verona

von Verona am 08.03.2017, 12:22



Antwort auf Beitrag von Verona

Hier wird die Vers. auch gleich durch die Schule mit angeboten.

von fsw am 08.03.2017, 17:59



Antwort auf Beitrag von fsw

Hallo, man kann einzelne Reisen versichern, auch eine Klassenfahrt, z.B. bei der LVM. Falls ihr eine Kreditkarte habt könnte über diese bereits eine Reiserücktrittskostenversicherung vorhanden sein (das übersehen viele).

von MoneSi am 09.03.2017, 12:00



Antwort auf Beitrag von MoneSi

versichert aber nur Reisen, die mit selbiger bezahlt wurdem. Und leider kann man Klassanfahrten i.d.R. NICHT mit der KK bezahlen. Trini

von Trini am 09.03.2017, 12:24



Antwort auf Beitrag von Trini

Wir haben gestern unsere Mastercard auf Goldkarte umgestellt,damit unsere Tochter für ihren Amerikaaufenthalt abgesichert ist. Ich habe eben noch einmal nachgefragt,die Sparkasse hat die Bedingungen dazu 2016 geändert.Es heißt,dass alle Leistungen unabhängig vom Zahlungsmittel sind. Voraussetzung für Reiserücktritt ist,dass die Reise nach Erhalt der Karte gebucht wird. Wie gesagt,unsere Tochter ist abgesichert.Unseren Sommerurlaub hatten wir schon vorher gebucht,da greift die Versicherung nicht. LG

von Juleika am 10.03.2017, 12:01