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Minderjähriger hat volljährige Freundin

Thema: Minderjähriger hat volljährige Freundin

Hallo, normal ist es immer anders herum, dass die Mädels noch nicht volljährig sind, aber die Jungs. Unser Sohn ist fast 17 und möchte bei seiner 19 jährigen Freundin übernachten. Blöde Frage, aber ich weiß nicht, wie ausdrücken: Gibt es etwas zum Beachten, da er minderjährig ist. Oder genauer: Wenn sie miteinander schlafen ....... ????? Sorry für mein Unwissen Beauschi

von Beauschi am 24.07.2015, 07:40



Antwort auf Beitrag von Beauschi

da gibts nichts zu beachten... Er sollte im Umgang mit Kondomen vertraut sein und welche haben. Du könntest Dich noch erkundigen, ob das den Eltern des Mädchens passt, wenn er da nächtigt.

von KaMeKai am 24.07.2015, 08:11



Antwort auf Beitrag von KaMeKai

Du fragst ernst haft dieeltern, ob Dein17J,. bei der 19j. Tochter übernachten darf? Kann er das nicht selber? Können die ihm nicht selber sagen,wenn ihnen das nicht paßt? Oder ihrer eigenenTochter? Fragen überFragen,aber DAS käme mir nie inden sinn: Für meine (halb-)erwachsenen Kinder hätte ich niemals bei den Eltern der Freunde gefragt... genauso wenig wie die bei mir gefragt haben. Das regeln die Kinder und Eltern direkt. Gruß Ursel,DK

von DK-Ursel am 24.07.2015, 14:14



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

wo habe ich geschrieben, dass ich die Eltern frage? Ich habe geschrieben, sie könnte sich erkundingen, ob es den Eltern passt. Kann der Sohn klären, kann das Mädel klären....

von KaMeKai am 26.07.2015, 11:16



Antwort auf Beitrag von Beauschi

da gibts nix zu beachten. ab 14 dürfen die ....auch wenn man es doof findet...sexuell machen was sie wollen sofern es sich um ein " normales" pärchen handelt. der minderjährige darf nur nicht Schutzbefohlener des anderen sein oder eine Zwangslage ausnutzen etc. Wenn die 14 jährige Tochter also den 40 jährigen Kerl von nebenan toll findet dann dürfen die auch... lg Reni

von Reni+Lena am 24.07.2015, 17:18



Antwort auf Beitrag von Beauschi

kopiert aus refrago: Ab welchem Alter darf man als Jugendlicher Sex haben? Solange man Sex mit Gleichaltrigen hat, gibt es keinerlei Einschränkungen. Daher können zwei 15-jährige durchaus Sex haben. Problematisch wird es nur, wenn der eine Partner älter ist. Im Einzelnen gilt folgendes: Kinder unter 14 Jahren Mit Kindern unter 14 Jahren darf man keinen Sex haben. Dies ist nach § 176 StGB verboten und wird mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren Der Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren ist erlaubt, solange der Partner höchstens 21 Jahre alt ist (§ 182 Abs. 3 StGB). Ist er älter, macht er sich nur strafbar, wenn er dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. In einem solchen Fall droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren Mit Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren können auch Erwachsene Geschlechtsverkehr haben (§ 182 Abs. 1 StGB). Voraussetzung dafür ist nur, dass keine Zwangslage ausgenutzt wird. Andernfalls droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wem Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre zur Erziehung, Ausbildung und Betreuung anvertraut sind, darf keinen Sex mit diesen haben. Tut man dies trotzdem, riskiert man eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 174 StGB). Ebenso darf ein Erwachsener, auch wenn er Sex mit Jugendlichen haben darf, dafür kein Geld bezahlen (§ 182 Abs. 2 StGB). Bearbeitungsstand: 23.01.2015

von doschia am 25.07.2015, 11:58