huhu
Zählt die weitere Studienzeit nach dem Bachlor zum Master als zweite Ausbildung oder ist das immer noch die erste ?
Unterhaltspflichtig sind Eltern bis 25 und dann ? Gibt es dann Bafög ?
beides ja aber nur für die erste Ausbildung oder auch fürs Weiterstudieren?
Ist alles etwas chaotisch, nach Bachlor wäre ein Job da ( Übernahmezusage nach dualem Studium)
studiert man weiter zum Master kein duales Studium möglich und danach auch keine Jobzusage des ehemals dualen Arbeitgebers.
Chancen auf dem Arbeitsmarkt grds höher aber halt nicht sicher.
Frau zögert, würde gerne richtig zum Freund ziehen, kostet dann halt alles mehr Geld...
LG dagmar
von
Ellert
am 10.03.2015, 16:36
Naja, Auskunft der Kindergeldkasse: Bachelor (hier auch dual) und anschließend Master gilt immer noch als Erstausbildung - sprich Kindergeld wird weiter gezahlt. Laut Anwalt müsste auch Kindesunterhalt bezahlt werden (nur den haben wir noch nie bekommen).
wenn es jetzt um Bafög geht, würde vermutlich eine Pause zwischen den Studiengängen - ohne Kindergeldbezug - die Zweitausbildung bedeuten.
von
ungewohnt
am 10.03.2015, 20:09
Ersetzt dann Bafög Kindesunterhalt ?
dagmar
von
Ellert
am 11.03.2015, 06:30
Wenn es vom Bachelor fachlich aufbauend direkt zum Master "durch geht", ist es EINE Ausbildung und daher von den Eltern zu bezahlen.
Elternunabhängiges Bafög gibt es doch erst nach einer gewissen Berufstätigkeit, oder irre ich mich da??? Oder würde sie im Direktstudium ohnehin Bafög bekommen (bei 4 Kindern)?
Eine andere Option zum weiterstudieren hat unser einer Trainer genutzt.
Er ist nach seinem dualen Bachelor-FH-Studium übernommen worden und hat ein Masterstudium an einer FernFH aufgenommen.
Letztlich hat ihn der AG auch als Master behalten. Sie hätten das Studium sogar unterstützt und ihm einer Teilzeitstelle gegeben, aber T. wollte verdienen.
Bafög ist halt doch nur geliehenes Geld.
Trini
von
Trini
am 11.03.2015, 07:29