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Seufz, mein Baby hat den Führerschein

Thema: Seufz, mein Baby hat den Führerschein

...langsam werde ich wohl alt..... das Schlimme ist, mir kommt er noch gar nicht so erwachsen vor wie er sich fühlt...

von Mony am 16.01.2013, 20:40



Antwort auf Beitrag von Mony

Glückwunsch! Dann kann er ja mit dir zur ersten Altenheimbesichtigung fahren! Meine hat gestern nicht bestanden....... . Das ist wirklich Abzocke pur! Jetzt verfällt der Theorietest, nochmal Prüfungsgebühr etc etc. Also ich bin alt und ARM! Ich glaube auch in zwanzig Jahren ändert sich das mit der Wahnehmung nicht wesentlich

von Sternspinne am 17.01.2013, 06:57



Antwort auf Beitrag von Sternspinne

.... Hi, die theorieprüfung verfällt doch aber erst, wenn zwischen ihr und der praktischen mehr als ein Jahr liegt? Hat sie sich soviel zeit gelassen dazwischen?

von lotte03 am 17.01.2013, 08:35



Antwort auf Beitrag von lotte03

Nein, die verfällt wohl auch, wenn überhaupt ein Jahr verstreicht, so wurde es uns gesagt. Sie hat die Praxisstunden in dem Jahr absolviert. Ich finde es auch komisch, finde aber keine anderen Inofs. Wenn du mehr weisst, bitte gerne her damit!

von Sternspinne am 17.01.2013, 09:02



Antwort auf Beitrag von Sternspinne

erklär nochmal: wann hat sie die Teorie gemacht? Und wann genau verfällt die dann? Dass sie im Praktischen mindestens einmal durchfallen, ist doch fast normal.... da würde ich mir keinen Kopf machen.

von like am 17.01.2013, 09:40



Antwort auf Beitrag von like

Also, sie hat am 19.1.2012 die Theorie bestanden. Dann hat sie im Laufe des Jahres die Praxisstunden gemacht. Am 14.1. hatte sie Fahrprüfung. Wenn sie die nun wiederholt, ist bis dahin das Jahr abgelaufen, in dem die Theorieprüfung gilt. Ich habe gegoogelt und gegoogelt, aber alles sagen das Gleiche. Jetzt gibt es wieder neue Lernbögen und neue Fragen, diese speziellen Fragen vergisst man ja auch gerne. Später kommt es ja auf die Anwendung an. Und es kommt ja noch das Abi dazu, also echt anstrengend, Aber wir ham´s ja, muß nur meinen Goldesel ein bisschen mehr zu Fressen geben.

von Sternspinne am 17.01.2013, 14:26



Antwort auf Beitrag von Sternspinne

gut zu wissen. Bei mir darf dann bald der zweite anfangen. Beim ersten hatten wir Theorie ca. 1/4 Jahr vor der Praxis - er ist aber auch mal durchgefallen - in den letzten paar Minuten wo reingefahren, wo stundenweise Einbahnstraße ausgewiesen ist. Blöd.... Aber wie gesagt - wenn ich so rumhöre, fallen 2/3 beim ersten Mal durch.

von like am 17.01.2013, 15:33



Antwort auf Beitrag von like

Ja, das stimmt sicherlich. Irgendwie müssen sich die Prüfer ja finanzieren..... Bei uns kostet die Prüfung den Höchstsatz, also 180 Euronen, nicht zu vergessen die 85€, die man dem Prüfer bar mitbringen muß. Nächstes Mal drücken wir dem Prüfer vielleicht 300€ in die Hand, vielleicht wirds dann was

von Sternspinne am 17.01.2013, 18:15



Antwort auf Beitrag von Mony

ja das geht viel zu schnell, meine ist im Dezember 18 geworden und seitdem sehen wir unser Auto fast nur noch von hinten , nachedem wir das eine jahr ja noch daneben sitzen mußten

von bea+Michelle am 17.01.2013, 09:35



Antwort auf Beitrag von Mony

Oh das kann ich Dir nachempfinden... Unser Ältester ist 2011 18 geworden...dreimal umgedreht und sie sind einfach so erwachsen... Im April wird dann unser zweites "Baby" 18.... snief.... dann haben wir 6 Jahre bis zum nächsten 18. Hoffe, die gehen langsam um:-) Wir müssen anbauen, wir haben nur 2 Stellplätze:-)))

von yamyam74 am 17.01.2013, 13:23



Antwort auf Beitrag von yamyam74

Hallo, Hatte mich neulich aus gegebenen Anlass informiert - es gibt drei Fristen, die man beim Erwerb des Führerscheins beachten sollte: 1. der Vertrag mit dem Fahrlehrer endet automatisch nach einem Jahr. Dauert es länger, ist er theoretisch berechtigt , noch mal die ganzen Anmeldegebühren usw. Zu verlangen 2. zwischen THeorie und Praxis darf nicht mehr als ein Jahr liegen. 3. zwischen der Beantragung zum Erwerb der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde und der erfolgreichen Prüfung darf kein Jahr liegen. Die Rechtsgrundlagen findest du in der fahrerlaubnisverordnung (FEV, Paragraph 18, 21,22). http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf Also muss deine Tochter tatsächlich alles wiederholen :(

von lotte03 am 17.01.2013, 18:28



Antwort auf Beitrag von Mony

Meine ist gerade mit dem Automweg zum Skaten, und dann uebernachtet sie bei ner Freundin. Sie ist aber erst 16 (USA). Ich bin froh, dass bei uns kein Schnee liegt und die Strasse frei frei ist.

von Cata am 19.01.2013, 00:16