Guten Morgen Dr. Bluni,
ich bin als Risikoschwangere (jetzt 9+3) mit folg. Kriterien eingestuft: Z.n. Sterilitätsbehandlung, Z.n. Frühgeburt (1.Kind) bei unklarer Zervixinsuffiziens seit 26.SSW, Adipositas (BMI 33), Schwangerschaftsdiabetes in 1. Schwangerschaft (jetzt noch kein Test gemacht, weil er so früh ja Selbstzahlerleistung ist), nach der Entbindung Blutverlust größer als 500ml.
Jetzt habe ich folgendes Problem das ich meinen Gyn. schon gewechselt habe, da sie mir die IGEL Ultraschalluntersuchungen andrehen wollen, obwohl eine engmaschige Kontrolle bei Risikoschwangeren über die Krankenkasse abgerechnet werden kann. Der Gyn. meinte es gibt keine Ziffern dafür und er informiere sich auch nicht bei der kassenärztl. Vereinigung. Ebenso hat er mir den frühen Glukosetest als IGEL empfohlen, obwohl der Verdacht besteht, wegen der vorherigen Schwangerschaft das ich wieder einen habe. Den hatte ich auch nicht gemerkt. Also müsste der Test wieder durch die KK übernommen werden. Das hat mir meine Krankenkasse alles bestätigt.
Der Arztwechsel im ersten Quartal hat mich bereits 60 Euro gekostet, da der erstbehandelnde Arzt das Geld in Höhe von 112,60 Euro pro Quartal erhält und der andere dann gratis arbeiten müsste, was dieser natürlich nicht macht.
Jetzt bin ich sehr verärgert das ich Extrageld bezahlt habe und mir dieser Arzt auch nur Geld aus der Tasche ziehen möchte und er seiner Verpflichtung alles was möglich ist mit meiner KK abzurechnen nicht macht, obwohl die Indikationen doch vorliegen????
Besten Dank für ihre Antwort.
von
Flyinggirl321
am 10.02.2015, 10:20
Antwort auf:
Kriterien und engmaschige Kontrolle bei Risikoschwangerschaft
Hallo,
1. aus vielen Jahren in der eigenen Praxis kenne ich diese Diskussionen nur zu gut. Selbstverständlich gibt es gerade im Bereich der Geburtshilfe mittlerweile viele Leistungen, die eben nicht im Leistungskatalog stehen, die aber viele Frauen nur zu gerne - dann bitte auch kostenfrei - in Anspruch nehmen möchten. Das führt erfahrungsgemäß immer wieder mal zu den ein oder anderen Diskussionen in der Praxis.
2. zu der Aussage "obwohl eine engmaschige Kontrolle bei Risikoschwangeren über die Krankenkasse abgerechnet werden kann." lässt sich eigentlich nur sagen, dass dem in der Tat nicht so ist.
Der Arzt in der Praxis hat die Möglichkeit bei einem kleinen Teil der Patienten zusätzliche Ultraschalluntersuchungen abzurechnen, egal ob es sich um eine Risikoschwangere handelt oder nicht. Darüber hinausgehende Untersuchungen werden praktisch überhaupt nicht vergütet.
3. unbenommen bleibt davon die Empfehlung, bei einer entsprechenden Risikosituation die Untersuchungsinhalte und -Intervalle zu individualisieren. Dass dieses dann eben nicht immer erstattet wird, ist leider schicksalhaft.
Dazu gehört auch die frühzeitige Untersuchung auf einen Schwangerschaftsdiabetes bei einer entsprechenden Vorgeschichte. Ob man dieses dann der Patientin als IGEL-Leistung verkauft, muss letzten Endes jeder Arzt für sich selbst ethisch vertreten.
4. Ganz bestimmt werden Sie in einem offenen Gespräch mit der Praxis zu einer auch für sie einvernehmlichen Lösung kommen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 10.02.2015
Antwort auf:
Kriterien und engmaschige Kontrolle bei Risikoschwangerschaft
Vielen lieben Dank für ihre Antwort und ihre Sicht der Sache.
von
Flyinggirl321
am 11.02.2015, 22:57