Schwanger - wer noch?

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AG

Thema: AG

Hallo Ihr lieben Mitkugeln, trotz meiner Ungeduld ist es ja gar nicht mehr sooo lange bis zum Mutterschutz. Wenn man Urlaub und Wochendenden berücksichtigt handelt es sich ja nur noch um ein paar Wochen. Wer kann mir weiterhelfen?! Bisher hat noch kein Gespräch mit meinem Arbeitgeber stattgefunden, mal abgesehen von der Mitteilung das ich schwanger bin?! Was für Informationen/Unterlagen benötigt er bevor ich den Mutterschutz gehe?! Um was muss ich mich kümmern, was muss ich mit ihm abklären oder ggfs. bei ihm "beantragen"?! Würde mich über aufklärende Antworten freuen! LG, cubarina

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 13:47



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Hallo cubarina, Deine Personalabteilung braucht von dir nur eine Kopie aus dem Mutterpass von der Seite wo der voraussichtliche Entbindungstermin steht. Meine Personalabteilung hat sich auch ganz schön Zeit gelassen, da bin ich denen aufs Dach gestiegen und hab nachgefragt. Und prommt hatte ich meine Antwort. Ich habs übrigens ganz gut getroffen. Mein Mutterschutz geht am 24.12. los. :-)

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 14:29



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Hallo! Bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin hat mein AG keine Infos mehr bekommen. Erst als meine Tochter auf der Welt war musste ich schriftlich meinen Antrag auf Elternzeit stellen. 7 Wochen vor der Geburt habe ich nur noch einen Antrag bei meiner KK abgegeben wegen dem Mutterschaftsgeld und die KK setzte sich dann mit meinem AG in Verbindung. Ich hoffe, dass das heute auch noch so stimmt; ist ja jetzt schon gut 3 Jahre her als meine Tochter geboren wurde. LG Sylvia

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 14:30



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Wenn Du nur die Kopie abgeben musstest auf was für eine Antwort hast Du dann noch gewartet?! Was muss dann noch geklärt oder besprochen werden (weil Du meintest Antwort kam dann prompt) ??? Ja, 24.12. nicht schlecht :) LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 14:34



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Und wo bekomme ich den Antrag für die KK her?! Warum muss man für die Elternzeit einen Antrag stellen, ich denke die steht einem zu und man kann sich selbst entscheiden wie lange man sie in Anspruch nimmt?! Oder ist das nur eine reine Formsache, die der AG nicht genehmigen sondern nur zur Kenntnis nehmen muss?! LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 14:36



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Ich wollte den Termin für meinen Beginn der Mutterschutzzeit wissen. Sicher hab ich mir den selber auch ausgerechnet, aber ich wollte die Bestätigung haben. Denn dein Arbeitgeber ist lt. Gesetz verpflichtet dich über den Beginn der Mutterschutzzeit zu informieren.

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 14:45



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Hallo! Diesen "Antrag" auf Mutterschaftsgeld bekommst du von deinem FA. Steht auch nicht viel mehr drauf als auf der Bescheinigung für den AG, die du zur Bestätigung der SS bekommst. Für die Elternzeit musste ich einen Antrag stellen, damit mein AG etwas schriftliches für die Personalakte hatte. Ganz formlos habe ich geschrieben, dass ich die vollen 3 Jahre in Anspruch nehme. Der AG kann da nicht widersprechen! LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 14:52



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Bei mir war es so, dass meine FÄ einen Zettel ausgefüllt hat wo der et drauf steht. Das macht sie allerdings frühstens 8wochen vor dem et. Damit bin ich dann zum AG hin, hab das abgegeben und dann haben die geguckt, wann der mutterschutz beginnt. Und da ich noch ne woche urlaub hatte haben wir das einfach davor gesetzt. LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 15:01



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Mein AG hat ein spezielles Formblatt für Elternzeit. Da musst du nur noch den Namen und geb datum vom kind rein schreiben und wie lange du elternzeit haben willst. Und der AG KANN wiedersprechen, wenn es firmenbedingte Gründe gibt... LG

Mitglied inaktiv - 16.11.2004, 15:05