Thema:
Frage wegen Vaterschaftsankennung
Hallo ihr Süßen,
könnt ihr mir mal weiterhelfen. Ich bin nicht verheiratet.
Wie läuft das mit der Vaterschaftsanerkennung von meinem Freund?? Wann und wo muß man das machen und wie ist das mit der Nachnamensgebung?
Danke schon mal
LG Dany
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 11:15
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Die Anerkennung läuft über das Jugendamt. Da kannst Du Dich auch vorab schonmal erkundigen, was Du für Unterlagen brauchst.
Das Kind kriegt im Regelfall den Nachnamen der Mutter. Es sei denn, Ihr habt vorher was anderes vereinbart. Da kann Dir aber uch das Jugendamt und auch das Standesamt Informationen geben!
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 11:22
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Hallo,
Vaterschaftsanerkennung kannst du beim zustänigen Jugendamt oder beim Standesamt machen lassen. Entweder nach der Geburt oder vor der Geburt.
Ihr braucht eure Personalausweise und Geburtsurkunden (wenn ihr noch nieeeee verheiratet ward) Warst du schon mal verh. dann brauchst du noch die Scheidungsurkunde und dein Familienstammbuch mit Heir.Urkunde.
Das Kind trägt auf jeden Fall deinen Familiennamen. Möchtest du das das Kind wie der Papa heißt, dann musst du eine Namenserklärung beim Standesamt abgeben.
LG
MamaLuna
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 11:36
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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, dann bist du noch verheiratet, aber von einem anderen Mann schwanger...ich meine dann müsst ihr das dringend vorher beim Jugendamt machen, denn sonst ist rein rechtlich dein Mann der Vater des Kindes..
MFG
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 12:27
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Hallo,
sollte sie verh. sein, ist erstmals sowieso der noch Ehemann der Vater.
Dann kann sie aber zusammen mit dem NochEhemann und dem Erzeuger beim Standesamt die Vaterschaftsanerkennung abgeben. der Erzeuge sagt "Ja ich bin der Vater" und der NochEhemann "Nein"
müssen dann beide unterschreiben. Aber das Kind kriegt dann den Fam.Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt trägt.
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 12:32
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Dann lag ich ja gar nicht so falsch...Danke für die Aufklärung! Gut, dass wir sowas nicht brauchen...
MFG
Manja
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 12:46
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Hi,
ja, ganz schön ´kompliziert. Vor allem weil die meisten Nochehemänner da eh nicht mitspielen. Die haben sogar ein Recht darauf dem Kind, welches sie nicht gezeugt haben einen Namen zu geben.
Und wenn sich die dann nicht einigen, hat das kind halt mal keinen Vornamen.
(ist sozusagen die Rache des Nochehemannes) weil ihm ist es ja egal.
Man kann sie aber überreden, der Vaterschaftsanerkennung mitzuwirken, weil er sonst ja auch unterhaltspflichtige ist, dem Kind gegenüber und das wollen dann die wenigsten, für ein Kind zahlen das nicht von ihnen ist :-)
Ist dann die Scheidung durch, dann wird natürlich der leibliche Vater nachträglich eingetragen.
Ganz schön kompliziert sowas
Stell dir mal vor, du als Mutter möchtest den Namen NINA für dein Kind, dein Nochehemann sagt nö und möchte ne Brunhilde haben... da ist dann die ka... am Dampfen.
LG
Kerstin
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 12:55
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Ich bin nicht verheiratet und war es auch noch nicht :-)
Danke für Eure Antworten
LG Dany
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 13:01
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Sorry...peinlich...hatte doch tatsächlich das nicht überlesen!!!
Na dann ist das ja alles kein Problem ;)
Alles Gute!!
MFG
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 13:46
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dann ist's ja kein problem.
alles gute
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 15:17