Thema:
Zeugenaussage nach Geburt
Hallo!
Habe gerade Post vom RA meines Arbeitgebers erhalten. In einer Rechtsstreitsache bin ich vom Gericht aus Zeugin aufgerufen. Der RA hat denen jetzt erstmal mitgeteilt, dass ich unmittelbar vor der Geburt stehe und will nun von mir wissen, wann ich zur Zeugenaussage vor Gericht wieder bereit stehe.
Was für ein Datum würdet ihr denn da benennen? 8 Wochen nach ET, also ende Mutterschutz oder früher? Baby werd ich sowieso als Stillkind mitnehmen müssen.
Und nächste Frage, wenn das im Mutterschutz oder in der Elternzeit ist, wie sieht es mit der finanziellen Regelung aus? Normalerweise wäre der Termin ja wärend der Arbeitszeit und mit meinem Arbeitslohn abgegolten.
Es fallen aber Spritkosten (Hin- und Rückfahrt ca. 60 KM) an, außerdem muss ich definitiv vorher auch einmal in die Firma und mir die Akte nochmal anlesen. Gibt es da einen Ausgleich vom AG?
LG jamelek
von
jamelek
am 19.02.2013, 15:54
Kosten für Auslagen erstattet das Gericht. Danach werden Zeugen gefragt.
Ich würde lieber vor der Geburt den Termin wahrnehmen als mit Baby (wenn es die Wahl gibt).
von
mf4
am 19.02.2013, 16:00
Ich würde lieber Hochschwanger dahin gehen, als mit Baby.
Die Kosten müsstest du doch normal erstattet bekommen?! Frag mal den Anwalt.
von
M.S.
am 19.02.2013, 16:02
Vor der Geburt wird keine Option sein. So schnell arbeiten die Gerichte nicht.
Auslagen, ja Spritkosten, aber wenn ich vorher einen Tag extra in der Elternzeit ins Büro fahre um mich in den Fall (der im Sommer 2012) war einzulesen.
Außerdem, brauch ich fürs Stillkind ja eventuell eine Begleitperson wärend der Verhandlung.
LG jamelek
von
jamelek
am 19.02.2013, 16:09
Sowas wie Vorbereitungszeit bezahlt sicher keiner und eine "gratis" Begleitperson, die einfach zum Gefallen frei nimmt sollte schon drin sein, wenn es kein spontaner Termin ist.
von
mf4
am 19.02.2013, 16:13
ich hatte fahrgeld und babysitterkosten bezahlt bekommen
lg kaba
von
kababaer
am 19.02.2013, 16:40
Öh,du bist sls Zeugin geladen und musst dich einlesen?
Hm... Naja.
Dafür wirst du nix bekommen, die werden sich eher wundern und an deiner glaubwürdigkeit zweifeln wenn sie dies wüssten....
Ansonsten bekommt man als zeuge, verdienstausfall solltest du zu dem zeitpunkt wieder arbeiten müssen, an-und abfahrt bekommst du erstattet....
Alles Gute
von
mucki26
am 19.02.2013, 16:50
Man wird nicht nur als Zeuge geladen, weil man eine Tat beobachtet hat, sondern auch wenn man sonstiges beitragen kann.
Ein früherer Nachbar von uns war z. B. schon mal angeklagt, weil er eine Freundin seiner Tochter angefasst haben soll. Ich musste damals auch eine Aussage machen, weil jemand der Kripo mitgeteilt hatte, dass er sich öfter nackt vor dem Fenster gezeigt hat (sein Schlafzimmer war direkt gegenüber von meinem Kinderzimmer), wenn ich in meinem Zimmer war.
Das hatte mit dem eigentlichen Fall nichts zu tun, aber konnte was zur Sache beitragen, weil es sein allgemeines Verhalten dargestellt hat.
von
Isa1005
am 19.02.2013, 17:05
Die Auslagen müssten übernommen werden.
Aber ich würde während der Elternzeit nicht ins Büro fahren, sondern mir eine Kopie schicken lassen, wenn das geht.
Falls das notwendig ist für die Arbeit sollen die das ja wohl machen. Ich glaube nämlich nicht, dass Du während der Fahrt und in der Firma versichert bist, wenn Du offiziell in Elternzeit bist. Und die Arbeitszeit bezahlt kriegen könnte schwierig werden, da Du offiziell in Elternzeit bist, bist Du ja nicht im Büro. Und während der Elternzeit arbeiten muss ja irgendwie extra angemeldet werden.
Steffi
von
tomorrow
am 19.02.2013, 18:09
Hallo,
also wann der neue Termin sein wird bestimmt im Allgemeinen das Gericht, da kannst Du wenig Wünsche anmelden. Ich bin Juristin und habe schon viele Schwangere als Zeugin kommen und gehen sehen, ebenso wie auch kleine Babys im Gerichtssaal oder davor. In meiner Ausbildung habe ich auch mal gelegentlich Babysitter gespielt für die Mamas. Erst neulich hatte auch eine werdende Mama angerufen und wollte nicht als Zeugin in einem Strafverfahren erscheinen, wegen der SS. Sie fragte, was passieren würde, wenn sie jetzt im fünften Monat nicht käme. Der Richter hat geantwortet, dass sie dann im sechsten oder siebten Monat vorgeführt werden müsste. Einem Zeugen 'passiert' ja vor Gericht auch nichts Schlimmes! Ich persönlich hätte weder unmittelbar vor der Geburt noch danach ein großes Problem vor Gericht zu erscheinen, aber vermutlich wäre das Ganze für mich berufsbedingt auch nicht so aufregend, wie für 'normale' Zeugen. Du bekommst Auslagen erstattet, in welcher Höhe und was alles kannst Du beim Gericht erfragen. Verdienstausfall aber normalerweise nur, wenn Du wirklich einen hattest, das fragt Dich der Richter. Fahrtkosten zum Gericht bekommst Du aber auf jeden Fall und im Normalfall auch eine Pauschale für sonstige Auslagen, soweit Du nicht drauf verzichtest. Kommt halt auch darauf an, wer die bezahlen muss. Sollte Dein Arbeitgeber eine der Parteien sein, muss er im Unterliegensfall für die Auslagen aufkommen, dann verzichten Zeugen auch mal.
Alles Gute für die Geburt und den Gerichtstermin!
von
Charly0815
am 19.02.2013, 18:13