Schwanger - wer noch?

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brauche dringend eure hilfe.geht um sonderurlaub nach geburt wichtig

Thema: brauche dringend eure hilfe.geht um sonderurlaub nach geburt wichtig

hallo ihr lieben habe da mal eine dringende frage, bin nun seit 2 tagen wieder zuhause.hatte am 31.12. n ks. nun mal meine frage, ich habe nun 3 kinder (4,2 und gerade 1woche alt) mein mann arbeitet 7 tage die woche. bin abernoch nicht ganz fit was das mit dem ks angeht. schaffe es nicht alleine. steht meinem mann eigentlich so was wie urlaub bzw sonderurlaub zu??? wenn ja wie lange?? brauche echt dringend euren rat .lg jasmin

von lehmchen am 07.01.2011, 15:50



Antwort auf Beitrag von lehmchen

Erkundige Dich bitte mal bei Deiner Krankenkasse! Soweit ich weiß kann Dein Mann einige Tage zu hause bleiben und die KK übernimmt dann den Verdienstausfall!

von Krötili am 07.01.2011, 15:53



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Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. In den meisten Firmen wird für die Geburt des eigenen Kindes 1 Tag Sonderurlaub gewährt. Das müsste dann im Arbeits- oder Tarifvertrag seiner Firma stehen. Wenn du bedingt durch den Kaiserschnitt noch nicht fit genug bist um deinen Haushalt selbst zu versorgen, gehst du am besten zu deinem Frauenarzt und redest mit ihm. Er kann dir dann eine Haushaltshilfe verordnen und reichst die Verordnung bei deiner Krankenkasse ein. Die Tätigkeit der Haushaltshilfe kann dann auch dein Mann übernehmen. Er muss dazu jedoch bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub einreichen. Den Verdienstausfall bekommt er dann zu einem bestimmten prozentualen Anteil von der Krankenkasse bezahlt. Wie hoch der Anteil der Krankenkasse ist, erfragst du am besten bei deiner Krankenkasse. Gruß Sylvia

von Dreikindmama am 07.01.2011, 16:37



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Sonderurlaub steht deinem Mann nur dann zu, wenn er vertraglich geregelt ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung. Der Zeitpunkt kann auch vom Arbeitgeber vorgegeben werden, sprich: wenn er, laut Vertrag, Anspruch auf 1-2 Tage Sonderurlaub hat, muss der AG sie ihm nicht zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt geben. Manche AG verlangen auch eine Kopie der Geburtsurkunde im Voraus. Unbezahlter Urlaub ist ebenfalls eine Kulanzleistung des Arbeitgebers: er muss keinen gewähren, kann aber. Die meisten gewähren jedoch unbezahlten Urlaub weil sie fürchten, dass der Arbeitnehmer ansonsten krank macht (dann ist er auch nicht da und der AG muss zahlen).

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 16:40



Antwort auf Beitrag von lehmchen

Da deine "Großen" ja dennoch relativ klein sind, hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Selbst ich könnte eine haben und ich habe nur einen Sohn mit 5 3/4 Jahren. Gut, bei mir wäre es ja ein Härtefall, da mein Sohn ja als behindert eingestuft ist. LG

Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 16:56



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.... erstmal herlichen glückwunsch zur geburt !!!! er hätte vllt. die 2 Monate beantragen sollen........ aber man rechnet ja auch nicht mit einem N. KS !!! Ich glaube bei der KK kann man eine Haushalthilfe beantragen.

von die liebe am 07.01.2011, 17:21



Antwort auf Beitrag von die liebe

Mein Mann hat kurzfristig nach dem 2. KS Elternzeit 2 Monate genommen. Sein AG hat da gott sei Dank ein großes Herz für Kinder und ihm innerhalb von 1 Woche freigestellt. Dann war er 8 Wochen bei mir :)

von Vanny22 am 07.01.2011, 17:31