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Wer hat Ahnung von Gehalt beim BV beim Zahnarzt

Thema: Wer hat Ahnung von Gehalt beim BV beim Zahnarzt

Hallo ich benötige Hilfe von jemanden der Erfahrung hat von Beschäftigungsverbot beim Zahnarzt und Gehalt. Ich habe jetzt mein erstes Gehalt bekommen nachdem ich im BV bin. Ich arbeite beim Zahnarzt und von August bis Dezember bekommen wir noch mal Corona Pflegegeld (alle Medizinischen Angestellten) Ich habe es Ende August noch bekommen, aber jetzt hat meine Chefin mir es nicht ausgezahlt, meine Frage, steht mir sowas trotzdem nicht zu ?

Mitglied inaktiv - 29.09.2022, 20:05



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Da es eine Sonderzahlung (Dankeschön) ist, steht sie dir glaube ich nicht zu. Bei mir im Bereich der Behindertenhilfe wurde 2020 ein extra Bonus an die Kollegen ausgezahlt, die direkt mit den Klienten arbeiten, alle anderen haben den auch nicht bekommen. Da ich zu der Zeit im BV war, stand es mir auch nicht zu.

von Julizwilling am 29.09.2022, 20:54



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Ja ok das stimmt, aber ich habe trotzdem recht auf mein Weihnachtsgeld oder? Und ich habe über Jahre immer mit meinem Gehalt eine Sonderzahlung bekommen (100-200€) steht mir das denn zu?

Mitglied inaktiv - 29.09.2022, 22:31



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Weihnachtsgeld steht dir trotzdem zu. Auch die Sonderzahlung (nicht der Corona Bonus) normalerweise. Im Zweifel stell die Fragen nochmal im Rechtsforum.

von Ruto am 29.09.2022, 22:56



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Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld steht dir im BV zu. Wenn die Sonderzahlung quasi schon zum normalen Lohn gehört, dann hast du da auch ein Recht drauf. Der Coronabonus ist ja nur für die außergewöhnliche Belastung in dieser Zeit gedacht und nicht für immer.

von Julizwilling am 29.09.2022, 23:23



Antwort auf Beitrag von Julizwilling

Das mit dem Corona Bonus kann ich verstehen, aber so eine Sonderzahlung die über Jahre gezahlt werden?! Kann meine Chefin doch einfach jetzt nicht streichen. Und wenn man ein Berufsjahr weiterkommt, dann bekommt dann 50€ mehr, selbst das steht mir doch zu oder ?

Mitglied inaktiv - 30.09.2022, 09:41



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Corona sonderzahlungen stehen dir nicht mehr zu. Wieso auch, du bist den besonderen Belastungen ja auch nicht mehr ausgesetzt, deswegen hast du ja das BV. Urlaubs und Weihnachtsgeld hast du nur weiter Anspruch, wenn es vertraglich geregelt ist. Weitere Sonderzahlungen wie Erfolgsboni, Zielboni oder ähnliches hast du keinen Anspruch. Auch hier: Wieso auch? Im BV trägst du wirtschaftlich keinen Profit bei, welcher sich positiv auf die Bilanzen im deiner Firma auswirkt. Stell die folgendes Szenario vor: deine Abteilung soll ein gewisses Ziel erreichen. Alle arbeiten dafür - außer du im BV. Nach Erreicgen gibt es einen Pott aus dem die sonderzahlung auf alle aufgeteilt wird. Und du bekommst ebenfalls etwas davon, die anderen deswegen automatisch weniger obwohl du nichts geleistet hat. Solidarisch gesehen nicht vertretbar. Hoffe du verstehst was ich meine :-)

von xEmmax am 30.09.2022, 21:57