hi mädels
ich hab auch mal wieder ne frage. mein mann möchte bei unserem 2. kind gerne die 2 monate elternzeit nehmen, so wie es im moment aussieht will er diese gleich zu beginn nehmen da in seiner firma grad kurzarbeit angekündigt wurde. mein ET ist der 2. juli, wann muss er das seinem AG mitteilen? bislang weiss dort glaub kaum einer dass er wieder papa wird.
und muss ich dann auf jeden fall ein jahr daheim bleiben, habe evtl. geplant nach 6 monaten wieder zu arbeiten (teilzeit, wie gehabt).
würde mich über antworten freuen
lg safa
Mitglied inaktiv - 19.03.2009, 07:17
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das hatten wir gestern erst im GVK
als meine hebi meinte 6-8 wochen vor dem errechneten ET, sollte man es schriftlich abgeben, damit der AG einen nachfolger suchen kann...
grüße
Mitglied inaktiv - 19.03.2009, 07:48
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nachfolger? wegen 2 monaten?
aber vielen dank schon mal für deine antwort!!!!
Mitglied inaktiv - 19.03.2009, 08:02
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Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden.
LG Anna
Mitglied inaktiv - 19.03.2009, 10:07
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und was passiert wenn es 2 wochen früher käme? muss man dann warten oder wie läuft so was?
Mitglied inaktiv - 19.03.2009, 10:24