Schwanger - wer noch?

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Unschönes Thema "Testament"

Thema: Unschönes Thema "Testament"

Hi, hatten letzthin in der Spielgruppe ein etwas heikles Thema. Was passiert denn mit unseren Zwergen, wenn uns was passieren sollte (z.B. Autounfall und beide Elternteile sterben). Jeder hofft, dass dieser Fall niemals eintreten wird - aber.... Wir werden wohl, wenn unser 2. Kind da ist ein Testament aufsetzen, in dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht 100 %ig für unser Zwerge geregelt ist. Ich möchte auf keinen Fall, dass sie jemals zu fremden Leuten oder in ein Heim kommen. Hat jemand Ahnung, bei wem man so ein Testament rechtsgültig hinterlegen kann? Wie seht Ihr denn das? LG Kuni

Mitglied inaktiv - 17.12.2004, 21:30



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hallo, so unschön finde ich das thema auch nicht. ist einfach real, klar wäre, dass das kind zu meinen eltern gehen würde. es gibt auch absprachen in unserem bekanntenkreis, wenn euch was passiert nehmen wir und umgekehrt. klar ist, dass das kind / die kinder nicht so schnell ins heim kommen, es wird immer das umfeld geprüft, erst verwandte, paten usw. ich denke der weg ist auch, dass die verwandten bescheid wissen (wie eure absprache ist), wenn das möglich ist. schönen abend, solway

Mitglied inaktiv - 17.12.2004, 21:43



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hallo, es ist vom gestz her geregelt das die kinder erstmal zu den eltern oder zu den schwiegereltern kommen ... wenn keine familie da ist dann kommen sie in eine pflegefamilie ... wenn nix anderes geregelt ist ... aber solange ihr eltern habt braucht ihr euch keine sorgen zu machen ... es sei denn ihr wollt sie nur zu deinen eltern geben oder nur den schwiegereltern ... beim notar kannst du ein testament aufsetzen lassen (ist aber nicht grad billig) und das wird dann beim gericht hinterlegt ... das heisst wenn euch was passiert dann prüft die polizei beim gericht ob ein testament hinterlegtr ist und benachrichtigt dann die begünstigten gruss dani

Mitglied inaktiv - 17.12.2004, 21:50



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hallo!

Mitglied inaktiv - 18.12.2004, 05:39



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also wir haben mit unterschrift beider elternteile, datum, ort und sozusagen im "vollbesitz unserer geistigen kräfte" einen schrieb aufgesetzt, wo unser sohn (auch wenn es um eine kürzere zeit geht z.b. kh) untergebracht werden soll. dieser schrieb ist auch bei denjenigen, so dass sie im falle eines falles etwas in der hand haben! ist komisch, aber hinterher hab ich mich gut gefühlt! lg, chris

Mitglied inaktiv - 18.12.2004, 05:42



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Hallo, man kann das TEstament auch so offen formulieren, dass evtl. weitere Kinder schon mit eingeschlossen sind.Dann brauch man es nicht ständig ändern (kostet immer wieder viel Geld) Ich finde man sollte über sowas früh genug reden und handeln. Genauso über eine Patientenverfügung !! Bis denn Martina

Mitglied inaktiv - 18.12.2004, 10:01



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Hallo, man kann leider als Eltern nicht per Testament das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder nach dem eigenen Tod festlegen. Man kann höchstens einen Wunsch schriftlich festhalten, zum Beispiel, dass eine Tante oder die Großeltern die Kinder nehmen sollen. Entscheiden tut dies aber dann das Jugendamt zusammen mit dem Familiengericht, und zwar nach ausführlicher Prüfung der "Kandidaten". Es ist aber oft so, dass dem Wunsch der Eltern entsprochen wird, wenn nichts dagegen spricht (Alter, Einkommenssituation, soziale Lage der Personen). Am besten ist es, einfach mal einen Beratungstermin bei einem Notar zu vereinbaren, das ist nicht soooo teuer. Liebe Grüße, Mimi

Mitglied inaktiv - 18.12.2004, 10:09



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Hallo - wir haben es wie folgt für unseren Sohn geregelt - es geht auch ohne Notar. Wir haben ein Schließfach gemietet bei der Bank und unser gegenseitiges Berliner Testament handschriftlich unterzeichnet. Für unser Kind haben wir ein extra Schreiben für den Fall uns beiden passiert was hinterlegt, indem als Vormund meine Eltern bestimmt werden. Das Jugendamt kann das nicht einfach anders regeln und du findes dazu Mustertexte im Internet, die du handschriftlich verfügen kannst. Es muß beides nicht notariell sein und auch nicht beim Amtsgericht hinterlegt werden. Patienten bzw. Vorsorgevollmachten sind allerdings nur notariell noch wirksam. Sicher findest du für euch die richtige Vorsorge.

Mitglied inaktiv - 18.12.2004, 18:26