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Steuerklassenwechsel ??????

Thema: Steuerklassenwechsel ??????

Hi hat jemand von euch ahnung hab gerade in den Narichten gehört das wenn mann nicht 7 Monate vor der Gebung die Steuerklasse wechseld wird mann mit abzügen von 100 Euro bestraft. Neues gesetz gültig ab 1.1.13 Ich schaff das aber nicht mehr hab termin im Mai. Wann muss ich jetzt wechseln ??????????? Danke für eure Antworten.

von kaba am 25.12.2012, 19:20



Antwort auf Beitrag von kaba

das hab ich grad auch gehört..bin total verwirrt. evtl.weiß ja jemand mehr

von Schokoauge am 25.12.2012, 19:22



Antwort auf Beitrag von kaba

Das liegt daran, dass das Elterngeld anhand der letzten 12 Arbeitsmonate berechnet wird und durch die neue (ab 1.1. geltende) "Vereinfachung" ist es wichtiger geworden in welcher Steuerklasse man ist. Wichtig ist, dass am Ende ein höheres NETTO-Gehalt rauskommt, da das Elterngeld nicht mehr anhand BRUTTO, sondern anhand des NETTO-Gehaltes berechnet wird. Wenn man die Steuerklasse wechselt lohnt es sich aber nur, wenn man das 7 Monate vor der Elternzeit tut.

von binesonnenschein am 25.12.2012, 19:40



Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Ich meine das ist so, dass das von den überwiegenden Netto-Löhnen der letzten 12 Monate berechnet wird. Beim Verhältnis 7 Monate günstige Steuerklasse und höherer Netto-Lohn zu 5 Monate ungünstige Steuerklasse und niedrigerer Netto-Lohn werden die 7 Monate genommen für die Berechnung. Ach ja, noch was: das Ganze gilt nur für diejenigen, die im Moment in einer ungünstigen Steuerklasse sind weil der Mann (als der üblicherweise besser verdienende) in einer günstigeren Steuerklasse ist (3/5). Wenn ihr sowieso schon 4/4 habt braucht ihr gar nichts machen.

von binesonnenschein am 25.12.2012, 19:46



Antwort auf Beitrag von kaba

Soweit ich weiß wurde das Elterngeld bis jetzt anhand des Nettogehalts berechnet und jetzt anhand des Bruttogehalts der letzten 12 Monate. Und es wird jetzt immer 21 % Steuern abgezogen. Das muss ich mir jetzt noch mal genauer ansehen....

von Mimi75 am 25.12.2012, 20:44



Antwort auf Beitrag von kaba

genaueres hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=187874.html und hier das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

von Mimi75 am 25.12.2012, 20:50



Antwort auf Beitrag von kaba

Ich will ja jetzt nicht ganz dumm da stehen, aber dadurch das mein Freund und ich noch nicht verheiratet sind und wir beide somit Steuerklasse 1 haben betrifft uns das nicht ein Stück?!

von Thessa am 25.12.2012, 22:18



Antwort auf Beitrag von kaba

Thessa, so ist das bei uns auch, ich denke also, das dieses Problem uns somit noch nicht trifft! Aber ich glaube es sind viele dadurch verunsichert!

von Zebra am 26.12.2012, 10:18



Antwort auf Beitrag von kaba

Also mein Mann hat die günstigere Steuerklasse, aber er verdient mehr als das Doppelte von mir. Dann lohnt es sich doch garnicht zu wechseln oder? Dafür das ich dann 100 € mehr hätte, hätte mein Mann dann ja wesentlich weniger oder steh ich grad auf dem Schlauch?

von smile-ever am 26.12.2012, 10:41