Schwanger - wer noch?

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Schwanger und Beschäftigungsverbot

Thema: Schwanger und Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben, Aktuell bin ich in der 6. SSW. Meine Schwangerschaft ist noch nicht offiziell, da ich meine Termin erst in 1,5 Wochen habe. Nun zu meiner Frage: Ich arbeite als Zahnarztassistentin, also quasi nur mit am Stuhl (bin keine gelernte ZFA) Ich weiß, dass ich diese Tätigkeit bald nicht mehr ausführen darf und frage mich was dann? Ich bezweifle dass meine Chefin mich ins Beschäftigungsverbot schickt, aber zB mit dem Empfang und Steri (wenn ich das überhaupt noch dann darf) kenne ich mich nun wirklich überhaupt nicht aus also hätte ich eigentlich nichts mehr zu tun Hatte jemand vielleicht eine ähnliche Situation? Meint ihr meine FA könnte mich ins Beschäftigungsverbot schicken?

von A17lina am 25.05.2024, 23:26



Antwort auf Beitrag von A17lina

Nein, deine FA hat nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun, es ist Sache deiner Chefin dich muschu- konform einzusetzen. Auch schwanger kann man dazu lernen - sprich deine Kolleginnen können dich z.B. am Empfang einarbeiten.

von KielSprotte am 26.05.2024, 02:00



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Erstmal danke für deine Antwort. Für den Empfang zB haben wir festes Personal. Und da es nur ne kleine Praxis ist, haben wir manchmal nicht allzu viel zu tun, wenn man denn nicht gerade im Zimmer ist. Aber irgendwie werde ich mich sicherlich beschäftigen können.

von A17lina am 26.05.2024, 09:13



Antwort auf Beitrag von A17lina

Es gibt prinzipiell zwei Wege ins Beschäftigungsverbot. Als erstes musst du deinen Arbeitgeber informieren, und dieser muss prüfen, ob dein Arbeitsplatz gewisse Risiken für dich bietet. Falls ja, muss er sich von einigen Aufgaben fernhalten. Dein Arbeitgeber prüft also, ob durch deine Schwangerschaft in deinem Beruf prinzipiell eine Gesundheitsgefährdung besteht. Schließlich hat dein Arbeitgeber immer Fürsorgepflicht. Deine Fachärztin kann auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dann aber nicht allein aufgrund der Tatsache, dass du schwanger bist. Dann Schwangerschaft ist erst mal keine Krankheit! Es gibt aber durchaus Risikofaktoren oder weitere Erkrankungen, die gegebenenfalls nur deine Ärzte und nicht dein Arbeitgeber kennen. Warum glaubst du, dass du deine Tätigkeit bald nicht mehr ausführen kannst? Wenn das zum Beispiel daran liegt, dass dein Kreislauf schlapp macht oder dir die ganze Zeit übel wird, dann gibt es natürlich auch erst mal die ganz normale Möglichkeit der „Krankschreibung“ (also der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Hat dieser Zustand an, kann natürlich auch wieder durch Arbeitgeber oder Fachärzte ein Beschäftigungsverbot erwirkt werden. Die meisten Frauen wollen übrigens nicht ins Beschäftigungsverbot, wenn sie ihren Job lieben. Es gab sogar irgendwann mal ein Gerichtsurteil, dass Frauen im Mutterschutz vor der Geburt weiter arbeiten dürfen, wenn sie wollen. Zudem diesen Frauen gehöre ich leider nicht und hoffe auch ein wenig auf ein Beschäftigungsverbot… das ist für mich aber vor allem ein Zeichen, endlich mal meinen Job zu wechseln. Da ich alleinerziehend sein werde, wäre das jetzt hörst unvernünftig. Aber wenn alles gut geht, werde ich auf jeden Fall nach der Elternzeit den Job wechseln…

von Pinguina1 am 26.05.2024, 07:44



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Vielen Dank für deine Antwort. In meiner ersten Schwangerschaft während Corona (hab im Einzelhandel gearbeitet) wurde ich auch ins Beschäftigungsverbot geschickt und habe es so genossen. Ich hatte eine sehr entspannte Schwangerschaft und konnte in Ruhe alle Termine nachgehen die man so hatte. Deshalb die Frage. Ich weiß nicht wie es sein wird, als Schwangere zu arbeiten. Und ja ich mag meinen Job sehr gerne. Ich wünsche dir und deinem Würmchen alles gute

von A17lina am 26.05.2024, 09:17



Antwort auf Beitrag von A17lina

Das du damals ein Beschäftigungsverbot bekommen hast lag an Corona,nicht am Job Ich bin Krankenschwester und hab weiter gearbeitet,auch das ist möglich sofern man die passenden Patienten versorgt (ich hab halt viel Medikamente gerichtet,aber durchaus auch noch füttere Leute gepflegt,ich hätte aber immer sagen können wenn irgendwas nicht passt) Die Frage ist ob du dich ausreichend auch setzen könntest,ob du mit irgendwelchen Stoffen in Berührung kommst die potentielle Gefahr darstellen (normale Desinfektionsmittel sind aber ok) Wenn dein Arbeitgeber dir einen sicheren Arbeitsplatz bieten kann dann wird er dich nicht ins BV schicken,hat er das nicht dann kann es gut dazu kommen Das Geld was du im BV bekommst wird ja quasi von der Allgemeinheit über den KV Beitrag bezahlt,das soll aber eben auch nur dafür sein um Schwangere und ihr Baby zu schützen, wenn das nicht notwendig ist dann muss man weiter arbeiten

von Mammar am 27.05.2024, 09:15



Antwort auf Beitrag von A17lina

Hallo, Erstmal herzlichen Glückwunsch! Wieso darfst du dann nicht mehr am Stuhl arbeiten? Ich arbeite im Krankenhaus und da dürfen Schwanger noch im OP mitarbeiten. Sie dürfen halt mit keinen infektiösen Patientin zu tun haben und sich in keinen Raum mit Strahlung befinden. Wir haben auch Chirurginnen, die noch am Tisch stehen… Ich wünsche dir alles Gute und pass gut auf dein Würmchen auf.

von glubschi am 26.05.2024, 07:55



Antwort auf Beitrag von glubschi

Danke für deine Antwort. Ich wäre von selbst auch nicht drauf gekommen, aber meine Schwester (gelernte ZFA) und meinte ich dürfte das nicht mehr. Hab natürlich etwas rum gegoogelt und da steht dasselbe Ich habe noch einen Minijob in der ambulanten Pflege und da würde ich zB auch sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Wie unterschiedlich das alles ein kann

von A17lina am 26.05.2024, 09:19



Antwort auf Beitrag von A17lina

In der ZA Praxis darfst du offiziell schwanger auf gar keinen Fall mehr am Patienten arbeiten! Durch das Aerosol habe wir ein stark erhöhtes InfektionsRisiko. Ringelröteln gehen z.B. auch gerade bei den Erwachsenen rum, wobei die oft gar keine Symptome haben. Dazu blutet es fast immer irgendwo ein bisschen, die Kanülen sind nicht stichsicher… Du solltest auch mal einen Blick auf euer Desinfektionsmittel werfen. Gerade die Mittel für die Spülung der Stühle bzw. für die Oberflächen sind in vielen Praxen embryotoxisch! (Da stehen in der Anleitung entsprechende Warnziffern, die Nummern müsstest du googeln) Denk dran, 1-10% eurer Patienten haben ohne es zu wissen HIV, Hepatitis B/ C oder andere Infektionen, die man sich über Blut oder Speichel einfangen kann. Unsere Alltagshygienemaßnahmen senken das Risiko fast auf Null - aber nur, wenn man sie auch einhält. Deshalb solltest du, bis du es sagst, unbedingt gut Maske und Schutzbrille tragen, beim Wischen immer das Fenster offen halten, damit die Dämpfe und Erreger in der Luft verdünnt werden und Nitrilhandschuhe tragen (durch Latexhandschuhe gehen z.B. die gefährlichen Stoffe des Desinfektionsmittels und der Komposite durch). Die Monomere aus den Kunststoffen stehen auch im Verdacht nicht besonders gesundheitsförderlich zu sein. Heißt: Bonding direkt auf den Pinsel bzw. darauf achten, dass der Deckel immer auf dem Gefäß ist. Kunststoff auch nicht mit Handschuhen anfassen. Das heißt nicht, dass du dein Baby direkt umbringst, nur weil du es noch ein paar Tage verschweigst! Deine Chefin dürfte bzw müsste sogar weiter arbeiten. Aber da geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie die Praxis so umorganisiert, dass sie mit allen gefährlichen Stoffen keinen Kontakt mehr hat, keine Kinder mehr behandelt und nur gesunde Erwachsene. Wie realistisch das ist? Oft nimmt man aus wirtschaftlichen Gründen dann sicher doch ein gewisses Risiko in Kauf. In aller Regel geht das auch gut! Du hast den Vorteil angestellt zu sein, d.h. du musst gar nichts riskieren und kriegst trotzdem dein volles Gehalt und bist vor der Kündigung geschützt. Du könntest dir auch überlegen, es jetzt schon zu sagen und inoffiziell absprechen, dass es erst in 1-2 Wochen offiziell wird und du dann erst ins BV gehst. Somit könnte man auf dich Rücksicht nehmen, ohne dass es gleich alle wissen. Auch im Steri kannst du dann nicht mehr eingesetzt werden. Bzw. nur auf der reinen Seite. Auch da ist ein Problem das Reinigungsmittel. Außerdem mögliche Stichverletzungen. Da hast du wieder die Gefahr von Hepatitis C, HIV.. Seien wir ehrlich: irgendwann hat sich da jeder schon mal gestochen. Das geht einfach schnell. Deswegen wenn Steri, dann nur mit sauberen Instrumenten. Was gar nicht geht: Lachgasbehandlungen. OP mit Maskennarkose. Da werden zT Gase verwendet, die direkt zur Fehlgeburt führen. Wenn ihr das anbieten solltet, solltest du an den OP Tagen um die Räume einen weiten Abstand halten. Außerdem no go: beim Röntgen unter 2m Abstand am Gerät stehen (über 2m bzw. vor der Tür ist sicher). Möglichst nicht: Drogenabhängige Patienten. Kleinkinder (v.a. mit Ausschlag). Du musst übrigens kein schlechtes Gewissen haben. Klar, dein Ausfall ist doof. Aber du könntest auch eine schweren Unfall haben, dann wärst du auch plötzlich wochenlang nicht da. So kannst du wenigstens bei der Abrechnung helfen, Termine vereinbaren, Bestellungen machen… Finanziell ist deine Schwangerschaft keine Belastung für die Praxis. Dein Gehalt bekommt dein Chef von der Krankenkasse erstattet. https://lzk-bw.de/fileadmin/user_upload/user_upload/Leitfaden_schwangere_Mitarbeiterin.pdf https://www.zfn-online.de/tipps/behandlungsverbot-fuer-die-angestellte-schwangere-zahnaerztin/

von BabyBoy20 am 26.05.2024, 11:12



Antwort auf Beitrag von BabyBoy20

Das ist so nicht richtig, Sie darf das gereinigte Behandlungszimmer mit Patienten besetzen und mit dem Zahnarzt die 01 aufnehmen. Sterile Instrumente darf sie ebenfalls an ihren Platz räumen, genauso wie Modelle ausgießen. Aerosole: Sprühdesinfektion wird schon seit Jahren nicht mehr angewandt, in der Regel werden nur noch fertig getränkte Desinfektionstücher verwendet. Da sie keine abgeschlossene Ausbildung als ZFA hat und somit auch keinen Hygieneschein erworben hat, darf sie noch nicht einmal "unschwanger" im Steri arbeiten. Deine Chefin muss Deine Schwangerschaft der zuständigen KZV melden und von dort gibt es auch ein Informationspaket mit alle relevanten Informationen.

von mirage am 26.05.2024, 15:43



Antwort auf Beitrag von BabyBoy20

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hat mir sehr weitergeholfen. :)

von A17lina am 26.05.2024, 21:53