Darf die Firma "Nein" zur Teilzeitarbeit sagen? Nur in begründeten Ausnahmefällen. "Betriebliche Gründe" reichen dafür nicht. Diese müssen zudem "dringend" sein, was Gerichte nur selten anerkennen. Das Argument, "Teilzeit passt nicht in das Arbeitszeitmodell unserer Firma", zieht nicht, befand das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 9. Mai 2006 (Az.: 9 AZR 278/ 05). Arbeitgeber könnten von einer jungen Mutter nicht verlangen, dass sie sich "wie jeder andere Arbeitnehmer in ein vorgegebenes Arbeitszeitmodell einfügen müsste". Außerdem urteilten die obersten Arbeitsrichter: Wenn der Arbeitnehmer "wegen seiner familiären Einbindung auf eine bestimmte Lage seiner Arbeitszeit angewiesen (ist), so gebührt seinen Interessen regelmäßig der Vorrang". ____________________________________________________ lg two_kids
Mitglied inaktiv - 07.06.2008, 20:41