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nochmal zu ALG2 Erstausstattung+Umstandskleidung

Thema: nochmal zu ALG2 Erstausstattung+Umstandskleidung

Hallo! Hatte weiter unten das Posting gelesen. Einige haben ja Geld vom Arbeitsamt für Erstausstattung+Umstanskleidung bekommen. Bis wann kann man so einen Antrag stellen? Nur bis zu einer bestimmten SSW und gibt es Anträge beim AA dafür? Mußtet ihr auflisten was ihr alles braucht? Oder wie funktioniert das? Danke für die Antworten! LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 05.02.2007, 16:47



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Hallo bis zur welchen SSW kann ich leider dir auch nicht weiter helfen. Ich hatte einen formlosen antrag mit dem was ich brauche wickeltisch u. co gestellt. Es gibt aber auch vordrucke vom arbeitsamt. ruf einfach da mal an sag das du SS bis und erstlings sowie schwangerschaft bekleidung beantragen möchtest. grüsse

Mitglied inaktiv - 05.02.2007, 18:00



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Das erste, was man tun sollte, ist den Mutterpass beim zuständigen Sachbearbeiter vorzulegen, um den Mehrbedarf zu erhalten. Den gibt es ab der 12. SSW. Danach kann man einen formlosen Antrag für Umstandskleidung stellen. Beim Antrag auf Erstausstattung sollte man auflisten, was man alles braucht. Bei der Stiftung Mutter und Kind gibt es fertige Anträge. Den muss man sich aber bis zur 20. SSW holen.

Mitglied inaktiv - 05.02.2007, 18:57



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ich bin ienfach zur ARGE hin und sagte ich hab nix und brauch alles. dann haben die mir 10 wochen vor et 515 euro überwiesen. für umstandsmode bin ich nur hin und sagte ich brauch. weiß aebr nicht mehr wieviel das war. bekommst auch 53 euro mehrbedarf im monat zu deinem hartz 4. weil du ja viel obst und gemüse essen sollst und das so teuer ist. war bei mir jedenfalls so

Mitglied inaktiv - 05.02.2007, 21:03



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Ich habe mir das heute mal ganz genau erklären lassen mit der Erstausstattung. Mir stehen insgesamt 800 € für Umstandskleidung und Erstausstattung zu. 712 € bekomme ich vom Landratsamt und die restlichen 88 € von der Stiftung Mutter und Kind.

Mitglied inaktiv - 06.02.2007, 16:46