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Nach Elternzeit sofort wieder Beschäftigungsverbot, Gehalt?!

Thema: Nach Elternzeit sofort wieder Beschäftigungsverbot, Gehalt?!

Hallo, meine Elternzeit endet Anfang Juni. Ich bin erneut in der 15. Woche schwanger. Als Therapeutin war ich in der letzten Schwangerschaft aufgrund von Corona und zweier Fehlgeburten sofort im Beschäftingungverbot. Nun läuft es evtl. wieder auf ein Beschäftigungsverbot hinaus (meine Chefin stellt es mir mehr oder weniger zur Wahl, ob ich arbeiten möchte). Angenommen ich gehe ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es da bezüglich Gehalt aus?! Soweit ich weiß greift offiziell mein alter Vollzeitvertrag. Gehe ich arbeiten (maximal 15 Stunden) würde meine Chefin einen neuen Vertrag machen. Kennt sich jemand aus??? Ich danke für Antworten

von BabyDream92 am 23.05.2024, 09:26



Antwort auf Beitrag von BabyDream92

Hi, im Expertenforum gibt's eine Anwältin für Familienrecht, sie kann dir bestimmt deine Frage beantworten. Sonst kann ich dir nur meine Situation beschreiben, aber sie trifft nur bedingt auf dich zu. Ich bin in Elternzeit. Kurz bevor sie endet, gehe ich wieder in Mutterschutz. Ich hätte in Teilzeit zurückgehen müssen. Da mein Mutterschutz beginnt, bevor mein Teilzeitvertrag in Kraft treten sollte, wird während der Mutterschutz der Vollzeitvertrag weiterhin gelten. Wie es aber bei BV aussieht, weiß ich leider nicht.

von BabyMommy am 23.05.2024, 11:31



Antwort auf Beitrag von BabyDream92

Hi, ich arbeite in der Lohnbuchhaltung. So wie ich das sehe, hast du ja bisher keinen neuen Teilzeitvertrag unterschrieben, weshalb dein aktueller (Vollzeit-)Vertrag gilt und du im Beschäftigungsverbot auch dieses Gehalt bekommst. LG und alles Gute dir.

von Arwen90 am 23.05.2024, 12:21



Antwort auf Beitrag von BabyDream92

Ich würde pauschal sagen wenn du direkt ins BV rutscht bekommst du dein normales Gehalt wie vor der ersten SS.. Deine Chefin holt sich das Geld ja wieder hat somit keine Zusatzkosten durch dich. Gehst du arbeiten ändert sich der Vertrag, vermutlich bekommmst du weniger Geld, musst auch noch arbeiten und deine Chefin muss zahlen und kann sich das Geld NICHT wieder holen. Also wäre das direkte BV glaube ich das sinnigste

von Elanya am 23.05.2024, 20:48



Antwort auf Beitrag von BabyDream92

Hey, ich kann dir da weiterhelfen, da ich mich in der gleichen Situation befinde. Bei meinem ersten Kind hatte ich ein BV und dann ein Jahr Ekternzeit. Als ich wieder angefangen hätte zu arbeiten, war ich schon in der 16. SSW und habe direkt wieder ein BV bekommen. Ich bekomme das gleiche Geld wie im BV bei der ersten SS, aber nur weil ich auch mit den gleichen Stinden wie vor der ersten SS eingestiegen wäre. Du kannst also nicht sagen, wenn ich arbeiten gehe, mache ich zb 50%, aber im BV 100%.

von Babylove2023 am 24.05.2024, 21:15