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Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse - Frage!

Thema: Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse - Frage!

Hallo Ihr Lieben, ich habe mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld was man vonn der KK bekommt, diese 13 € pro Tag... Mein regulärer Mutterschutz beginnt Anfang September und bis Anfang Oktober habe ich aber noch Erziehungsurlaub meines 1. Kindes. Für welche Zeit krieg ich denn dann das Mutterschaftsgeld??? Wisst Ihr das? Lg holly

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:23



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Hallo, du bekommst das Mutterschaftsgeld für den gesamten Mutterschutz, also für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. VG

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:29



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Obwohl ich nicht gearbeitet habe und noch in Elternzeit bin???

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:35



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ich weiß nicht wie es in deutschland ist, aber bei uns geht das gleich in die nächste karenz über. ist das bei euch auch 2 1/2 Jahre? Die zeit wo sich die beiden überschneiden kannst du dann nach der karenz von der KK zurückfordern. das wissen aber nicht viele, da es dir die KK ja nicht sagt, ist ja deren geld. wie gesagt ich weiß das nur von Österreich, aber es werden ja nicht so viele unterschiede sein, oder? lg natascha

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:40



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Bist du noch angestellt? Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an. Die sagen dir das dann genau. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:41



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Ich denke wenn du nicht arbeitest bekommst du auch nichts. Ich bin auch noch im Erziehungsurlaub und ich glaub nicht daß wir was bekommen. Melanie

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:47



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Wenn du familienversichert bist, bekommst du eigentlich auch keins. Aber wie schon gesagt, die Krankenkasse kann dir das genau sagen. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 11:57



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Ich habe der KK letztens dieselbe Frage gestellt. Es ist so, dass nach §200 RVO einer gesetzlich Versicherten Muttschaftsgeld zusteht. Wenn du in EZ bist, dann bist du ja angestellt und vermutlich nicht familienversichert, sondern beitragsfreies aber vollwertiges Einzelmitglied. Der Arbeitgeberanteil fällt natürlich weg, da du kein Einkommen hast, aber der KK-Anteil von 13 € pro Kalendertag bleibt. Ich habe letztens die Frage im Rechtsforum bei Frau Bader gelesen und mich selbst gewundert. Meine KK hat mir das aber bestätigt. Das Elterngeld wird natürlich darauf angerechnet, aber irgendwas ist ja immer

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 12:18



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Also nur weil ich jetzt im Erziehungsurlaub über meinen Mann versichert bin geh ich leer aus. Oh man hätte ich das früher gewußt! Melanie

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 12:45



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Danke Euch allen und besonders Muckefutz! Dann freu ich mich auf September wenn das Konto wieder etwas aufgefüllt wird und ich für den kleinen Zwerg alles noch fehlende einkaufen werde :-) LG

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 13:07



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Hallo, es gibt auch andere Stellen, wo Mutterschaftsgeld bezogen werden kann. An deiner Stelle würde ich bei eurer KK nachfragen, ob du nicht doch etwas bekommst oder recherchieren, ob der Bund nicht etwas dazu gibt - ich habe die Einzelheiten zu diesen Fällen nicht mehr im Kopf, aber es gab noch Alternativlösungen.. VG

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 13:11



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Da ich bei meinem mann familienversichert bin bekomme ich kein Mutterschaftsgeld. Gar nix! Habe das auch schon bei der Krankenkasse angesprochen und da wurde mir das auch gesagt. Nach der Geburt bekommt man dann aber Elterngeld gleich ab Geburt und nicht erst nach dem Mutterschaftsgeld (8Wochen nach der Geburt) Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 13:17



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Hallo, ich bin derzeit arbeistslos und habe auch vor kurzem bei der KK angerufen um mich zu erkundigen wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist. Also wenn man arbeitslos ist bekommt man keins. Aber ab dem Tag wo das Kind dann auf der Welt ist eben das Elterngeld. Lg,lahja12.

Mitglied inaktiv - 22.04.2008, 18:29