Schwanger - wer noch?

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Krankenkasse

Thema: Krankenkasse

Da es ja jeder FA anders handhabt welche Leistungen bezahlt eigentlich die KK wenn man nach 35 schwanger wird. Gibt es da einen Unterschied zu vor 35? Lg Tinky

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 15:04



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Nackenfaltenmessung, Fruchtwasseruntersucchung, Feinultraschall werden ab 35 immer von der KK getragen. Auch der Test auf SS-Diabetes (ohne Verdacht) zwischen der 24. udn 32. SSW.

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 16:48



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hallo, das ist nicht richtig, Erstrimesterscreening (Nackenfaltenmessung) und Glukosetoleranztest werde auch nach dem 35. Lebensjahr NICHT von der Krankenkasse übernommen. Bei dem Glukosetoleranztest ist die Barmer die Ausnahme, die hat es im Leistungskatalog mit drin. Wäre interessant zu wissen, wo Du diese infos herhast... Gruß Chrissy

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 18:28



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Hallo, ich habe morgen die Nackenfaltenmessung und muss die selbst bezahlen.Möchte man mehr als dreimal Ultraschall, so muss man es bei meiner Ärztin auch selbst zahlen. NFM kostet hier 110 €. Für zusätzlichen Ultraschall will sie so um die 40 € haben. LG

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 20:36



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Meine 1.ss hatte ich mit 37 J. und die 2te jetzt mit 39 J. Ich musste die Nackenfaltenmessung beide Male nicht bezahlen, nur den ergänzenden Bluttest. Ich bin dafür von meiner Fä zu einem Spezialisten überwiesen worden. Eine FU hätte ich auch nicht zahlen müssen, habe aber keine machen lassen. Heute habe ich den Zuckerbelastungstest machen müssen und habe nur das Glukosemittel in der Apotheke bezahlt (ca.5€). Der Test wurde beim Hausarzt gemacht ohne dass ich dafür eine Überweisung brauchte. Es hängt ganz von den Ärzten ab was sie sich bezahlen lassen. Meine FÄ macht z.B. jedes Mal einen Ultraschall und ich bekomme auch immer Bilder mit, ohne etwas zahlen zu müssen. Vermessen werden die Kleinen dann auch jedesmal. Also, alles vom jeweiligen Arzt abhängig. LG Gabi

Mitglied inaktiv - 01.09.2008, 23:19



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ja, den pflichte ich bei, und natürlich der Krankenkasse. Jede Kasse zahlt unterschiedlich, 90 Prozent der Leistungen sind zwar gesetzlich verankert, aber eben diese 10 Prozent handelt jede Kasse anders...und natürlich auch jeder Arzt, denn es steht ihm frei, sich Leistungen die nicht oder unzureichend von der Krankenkasse bezahlt werden privat zu liquidieren. LG Chrissy

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 08:02