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Krank geschrieben und jetzt wie geht's weiter

Thema: Krank geschrieben und jetzt wie geht's weiter

Hallo zusammen.  ich bin jetzt 12+6 und leider seit 4 Wochen krank geschrieben wegen Hyperemesis gravidarum. Ich behalte nix in mir. War sehr ausgetrocknet und auch schon 4 Tage stationär. Jetzt mache ich die Infusionen zu Hause und komme damit besser zu recht aber ich kann halt nichts ausser schlafen und liegen.  Jetzt zu meiner Frage. Morgen wird die Krankmeldung nochmal verlängert. Ich habe nun Angst vor dem Krankengeld. Wie geht das. Ab wann wird man freigestellt und wer veranlasst es? Ich arbeite im Krankenhaus. Wer ist dafür zuständig?

von PUSCHL0102 am 07.12.2017, 19:35



Antwort auf Beitrag von PUSCHL0102

da es eine sache ist, die sich im laufe der zeit bessern kann, wird die krankmeldung verlänger und kein bv ausgesprochen. es kann ja sein, dass das ganze in zwei wochen weg ist. bv wäre ja eventuell bis zum ende. wenn deine arbeit im krankenhaus mit den mutterschutzrichtlinien vereinbar ist und du dort keinen gefahren ausgesetzt bist, ist doch alles gut. auch dann erhälst du kein bv. dieses vom arbeitgeber bekommst du nur, wenn deine arbeit eben nicht mitden gesetzen zum mutterschutz konform ist und dir der arbeitgeber KEINEN andren arbeitsplatz geben kann, administration telefon etc, welchen du im übrigen annehmen MUSST. wenn also keine gefahr vom arbeitsplatz ausgeht, wird der krankenschein verlängert und du erhälst dann halt krankengeld. denn krankmeldung geht vor bv. nur wenn du medizinische beschwerden hast, die bis zum beginn des mutterschutzes zu erwarten sind, wie vorzeitige wehen, blutungen etc, DANN erhälst du ein bv vom arzt. deine jetzingen beschwerden sind aber zeitlich begrenzt. daher krankenschein

von mellomania am 07.12.2017, 20:38



Antwort auf Beitrag von mellomania

Mein Chef hat dies erwähnt. Er wollte gern ein BV haben. Ich persönlich möchte lieber wieder arbeiten wenn es besser wird aber er sagt er will lieber planen und daher BV. Daher die Frage wer veranlasst es.

von PUSCHL0102 am 07.12.2017, 20:47



Antwort auf Beitrag von PUSCHL0102

niemand. ein bv gibt es aus oben genannten gründen nicht. er muss eine gefährdungsbeurteilung machen ob dein arbeitsplatz eine gefahr für dich ist. und nur wenn er keinene anderne platz hat, dann darf er ein bv. die ärztin nicht, wie oben geschrieben. bv ist nun mal kein wunschkonzert, problem ist, dass wir, also die allgemeinheit in form der krankenkasse deinen lohn weiter zahlt. und da gibt es das bv nur, wenn es auch berechtigt ist. bei dir ist das eben nicht der fall, das ist das problem. es ist sein risiko, wenn er das bv veranlasst, obwohl dein arbeitsplatz ungefährlich ist...auch die ärztin haftet, wenn sie ein bv ausstellt, obwohl sie nicht darf..

von mellomania am 07.12.2017, 20:52