Thema:
Wegen Elterngeld und Co! Habt ihr Fragen?
Hey, dadurch das ich im Moment sowieso zu Hause vergammel, hab ich mir für nacher einen Termin bei ProFamilia zur Beratung wegen Elterngeld, Elternzeit und Erzihungsgeld und Co. gemacht, ich wollt auch fragen, ob ich Wohngeld beantragen kann und solche Sachen.
Ich stell mir gerade eine Liste mit Fragen zusammen, damit ich nichts vergesse, ich wollt nur hören, ob ihr auch Fragen habt, dann schreib ich mir das auf und berichte nacher?!
LG Kim
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 09:34
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Ab wann wird Elterngeld berechnet? Also ich bin doch 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz. Geht das mit dem Elterngeld danach los (12 oder 14 Monate, je nachdem, ob der Partner sich Zeit nimmt oder frau alleinerziehend ist)? Oder gleich nach der Geburt? (Wenn ja, wie funktioniert dann eine anteilige Berechnung?)
Vielen Dank ; )
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 09:45
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hey,
elterngeld bekommst du direkt nach der geburt... wenn du also anspruch auf mutterschaftsgeld hast bekommsz du dieses 2 monate nach geburt und dann 10 monate elterngeld.
lg
steffi
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 09:50
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hey,
das ist ne gute idee.
ich habe da nämlich noch ne frage die mir bisher noch keiner beantworten kann.
ich bekomme mutterschaftsgeld und danch eigentlich nur noch 10 monate elterngeld. dieses möchte ich gerne splitten lassen auf 2 jahre. nun konnte mir noch keiner sagen ob ich dann 22 monate nur zu hause bleiben kann oder doch ganze 24 monate (so wie es vorher bei erziehungsgeld auch war).
ich habe nämlcih gehört das mann nur die 10 monate elterngeld splitten kann. mutterschaftsgeld darf wohl nicht geteilt werden....
werde echt lieb wenn du da mal nachfragen könntest.
lg
steffi
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 09:55
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Supi, danke! : ) Dann bekomm ich ja 2 Monate richtig viel *freu*.
Oder wird dafür das Elterngeld die restlichen 10 Monate geringer? Ich hatte mal mit dem Elterngeldrechner ca. 67 % des Netto-Lohnes ausgerechnet, dass allerdings über 12 Monate gezahlt werden sollte?
(Ahhhh, Krise!) *lol*
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 09:56
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hey,
also du bekommst die ersten 2 monate nach der geburt (und natürlich auch die 6 wochen vor der geburt) dein volles nettogehalt. das ist dann das mutterschaftsgeld und dann bekommst du für 10 monate 67% deines durschnittlichen nettogehaltes....
lg
steffi
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 10:05
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Hallo Kim,
das ist ne super Idee.
Ich hätte auch noch eine Frage.
Und zwar würde mein Mann gern 2 Monate zuhause bleiben, da er selbständig ist und es sich ja dann doch ein bißchen einrichten kann.
Wir fragen uns jetzt, ob es geht, wenn er gleich die ersten zwei Monate nach der Geburt zu Hause bleibt und ob er dann das Elterngeld bekommt und ich das Mutterschutzgeld und ich danach in die Elternzeit gehe für 12 Monate???
Danke und liebe Grüße, susi
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 10:13
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hey,
du kannst nur nach dem mutterschutz für 10 monate elterngeld bekommen. da das mutterschutzgeld schon angerechnet wird du da also schon 2 monate dann weg hast.
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 10:41
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Huhu,
ja genau so wollen mein Mann und ich das auch machen, dass er in den ersten beiden Monaten nach der Geburt, wenn ich in Mutterschutz bin, in Elternzeit geht.
Ich möchte das Elterngeld auch strecken, also ich möchte zwei Jahre zu Hause bleiben und in der Zeit auch Elterngeld erhalten. Nur verstehe ich auch nicht so recht, wie das dann geht. Bekomme ich dann bis zum 2. Geburtstag meines Kindes Elterngeld?
Oje dieses Elterngeld wirft so viele Fragen auf...
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 10:42
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Hallo,
@ Tingeltangelbob,
du kannst das Elterngeld auf 2 Jahre splitten dann bekommst du halt nur die Hälfte des errechneten Betrages.Ich glaube der Mann muss spätestens 6 Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber seine 2 Monate Elternzeit beantragen.Ganz sicher bin ich mir da aber nicht.
Gruß Sandra
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 12:17
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Hallo.Ich hätte eine Frage und zwar.Wenn man ein Beschäftigungsverbot hat,hat man anspruch auf Elterngeld wenn man nicht ganze 12 Monate gearbeitet hat,bevor man das Verbot bekommen hat.Würde mich freuen wenn Du darauf eine Antwort hättest.Danke Gruß Pale
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 13:09
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Hallo,
Du bekommst 2 Monate Mutterschaftsgeld und dann kann Du Deine 10 Monate Elterngeld auf 20 Monate teilen. Das Mutterschaftsgeld kannst Du nicht teilen.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 13:41
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Hallo,
Dein Mann kann zwar in den 2 Monaten wo Du noch in Mutterschutz bist seine Elternzeit nehmen, aber Du bekommst trotzdem nach dem Mutterschutz nur 10 Monate Elterngeld.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 13:43
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Hallo Sibs, hab vielen lieben dank für die Info. Wie sieht es dann aber aus, bekomme ich mein Muttershcutzgeld und mein Mann sein Elterngeld, also sozusagen "doppelt" und ich dann danach mein elterngeld? ist das so richtig?
danke und liebe grüße, susi
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 21:16
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hey,
also du bekommst die ersten 2 monate nach der geburt (und natürlich auch die 6 wochen vor der geburt) dein volles nettogehalt. das ist dann das mutterschaftsgeld und dann bekommst du für 10 monate 67% deines durschnittlichen nettogehaltes....
Aber eigentlich soll es doch heißen, dass man 12 Monate das Elterngeld bekommt..... Wieso wird denn das Mutterschaftsgeld angerechnet?
Dann fehlen mir doch 2 Monate. Das ist ja schon wieder etwas, was einem vorher nicht gesagt wird.....
Die ganzen Abzüge und der ganze Anrechnungsmist - ich finde, so toll ist das neue Elterngeld nicht.
Überall wird was abgezogen.
Mitglied inaktiv - 20.01.2007, 13:26
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Hallo,
ja Du bekommst dann Dein Mutterschaftsgeld und Dein Mann das Elterngeld. Nach dem Mutterschaftsgeld bekommst Du dann die 10 Monate bzw. 20 Monate (wenn Du es teilst) Elterngeld.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 20.01.2007, 14:58