Schwanger - wer noch?

Forum Schwanger - wer noch?

HartzIV + Job möglich?

Thema: HartzIV + Job möglich?

Hallo, ich hoffe,ihr könnt mir helfen. Wie es aussieht,muss ich im Januar HartzIV beantragen,da mein Studium ausläuft und meine momentane Stelle nur befristet ist. Weiß einer von euch, wie das dann mit dem Elterngeld ist? Wird das irgendwie als Einkommen angerechnet?Und wie ist das,wenn man trotz Elterngeld/-zeit nen Miniob auf 400€-Basis hat? Darf man das oderwürde man dann "zu viel" verdienen? Kenn mich da echt überhaupt nicht aus. Hoffe,irgendwer kann wenigstens etwas Licht ins Dunkel bringen. Danke schon mal.

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 10:51



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Ocjan23! Also das Elterngeld wird NICHT angerechnet! Elterngeld und Minijob geht schon, aber du darfst nur eine bestimmte Stundenzahl pro woche arbeiten. Wieviele Stunden das sind, weiss grad nicht aus dem Kopf, da müsstest du dich mal erkundigen. Ich hoffe ich konnte dir helfen? LG Sternenstrahl

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 12:04



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wenn du Elterngeld bekommst darfst du maximal 30 Stunden die Woche arbeiten! Wenn du H4 bekommst, wird as Elterngeld nicht angerechnet! Auch bei H4 kannst du nebenbei auf 400 arbeiten, dann ist es aber so, das von der 400 Euro etwas abgezogen wird, sprich 165 Euro hast du frei die du dazu verdienen kannst. Das was darüber liegt wird mit dem Geld was du bekommst verrechnet. Aber alles ist möglich! Wann bekommst du denn dein Baby?

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 12:43



Antwort auf diesen Beitrag

Danke schon mal. Termin ist der 27.02.09. Wenn dann aber 235€ angerechnet werden,kriegt man nicht wirklich viel oder? Wie sieht das mit anderen Kindern und dem Partner aus?Wird deren Geld (Kidnergeld, Gehalt) angerechnet?

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 12:50



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, du schreibst, dass du momentan eine Stelle hast! Ist die denn Sozialversichungspflichtig, d.h. werden dir Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc. abgezogen? Je nach dem wie lange du dort dann gearbeitet hast musst du ja nicht Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld 1 beantragen. Bei Hartz 4 wird Kindergeld und das Gehalt deines Mannes angerechnet. Ihr geltet als Bedarfsgemeinschaft, d.h. wenn das Gehalt deines Mannes und das Kindergeld nicht ausreichen um sie selbst und dich zu unterhalten (in angemessenem Wohnraum) dann bekommt ihr Hartz 4 sonst nicht! Wenn du dann auch noch zusätzlich verdienst wird das wie beschrieben auch angerechnet. Hartz 4 funktioniert so: Es wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ausgerechnet, also der Regelsatz für deinen Mann, dich und das Kind plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Demgegenüber wird das anrechenbare Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft gestellt. Die Differenz wird gezahlt. Wenn mehr Einkommen als Bedarf dann besteht kein Anspruch. Ich hoffe das war so im Groben das was du wissen wolltest. Ich bin jedoch keine Fachfrau, hatte das nur u.a. im Studium - also kein 100% Garantie! LG Mausi

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 13:43



Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt so wie Mausi es schrieb. Am besten gehst du einfach mal los und informierst dich vorab!

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 14:14



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich habe eine Teilzeitstelle, und habe ergänzend Hartz4 bekommen. und es war nciht gerade wenig. Eltern geld bis 300 euro wird nciht angerechnet. Kindergeld und gehalt schon. Dir steht de rregelsatz zu. Erkundige dich einfach mal ebim zuständigen amt. Lieben gurß Ilka

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 17:05



Antwort auf diesen Beitrag

Danke für eure Hilfe... da kommt doch schon ein wenig Licht ins Dunkel. Werd mich wohl auch mal beim Amt informieren...die müssten es ja wissen.Wobei ich mir da nicht immer ganz sicher bin,aber pssst

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 20:57