Schwanger - wer noch?

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Hab grad erfahren das ich nicht mehr Krankenversichert bin!!!! :-O

Thema: Hab grad erfahren das ich nicht mehr Krankenversichert bin!!!! :-O

Ich dachte ich hör nicht richtig... wollte jetzt ein GVK machen und die hebamme hat mich angerufen das sie das von der KK nicht genehmigt bekommen hat da ich nicht mehr bei denen versichert bin!!! Mein AG hat mich ende januar abgemeldet weil der vertrag ausgelaufen is. dann was ich seit dem 1.02-23.02 noch KV da ich Krankengeld bekommen habe aufgrund meinen Arbeitsverbot und seit dem nicht mehr!!! aber ich bin normalerweise seit dem 23.02 im Mutterschutz aber die haben mich einfach abgemeldet ohne mir bescheid zu sagen... jetzt hab ich da angerufen und die meintem das stimmt aber warum das so is konnte er mir auch nicht sagen...er würde das am montag abklären!!! ich fragte ihn dann was wäre wenn ich die nächsten tage entbinden würde ob da kosten auf mich zu kommen und was dann wäre und er meinte das wär kein Problem weil das als notfall gesehen wird!!! HALLO DAS IS DOCH ECHT DER HAMMER!!!! elli 35+2

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 10:58



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Aber wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft, musst du dich doch beim Arbeitsamt melden, oder? Die zahlen dann die KV für dich!

von MaSchie26 am 05.03.2011, 11:49



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DU hättest Dich beim Arbeitsamt melden müssen. Dann hätten Die Deine KV weiter bezahlt. Also husch husch Montag gleich zum Amt, damit die Geburt von der KV übernommen wird.

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 11:58



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Eigentlich 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft....

von MaSchie26 am 05.03.2011, 12:07



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Ja ... ist ja aber jetzt schwerlich möglich. D.h. sie muss Glück haben, dass sie nicht gesperrt wird. Oder noch fix vor der Geburt heiraten ... und eventuell familienversichert sein beim Vater des Kindes.

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 12:22



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Ja, Glück braucht sie! Aber sie is ja schon im Mutterschutz.... Heiraten is auch ne Option!

von MaSchie26 am 05.03.2011, 12:26



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Hallo, ja so ein ähnliches Problem habe ich auch.Wenn Du nicht vermittelbar bist(vom Arbeitsamt)bist Du dort quasi abgemeldet,bzw. kannst Du Dich zwar Arbeitssuchend melden aber Bezüge bekommst Du keine,weil Mutterschutz. Somit zahlen die auch keine Sozialversicherung bzw. Krankenkasse,so ist es jedenfalls bei mir. Zum Glück bin ich ab dem 1.04. bei meinem Göttergatten versichert(familienversichert). So eine Geburt dürft recht teuer sein und Notfall? Naja....zahlen muss das ja wer!?! Ja der Hammer ist das wirklich...ich verstehe es auch nicht...

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 12:11



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Ich meine im Kopf zu haben, dass eine Standardgeburt um die 3-3500 Euro kostet.

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 12:23



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Mhhh wenn dein Vertrag ausgelaufen ist, dann musst du dich beim Arbeitsamt melden damit du weiterhin versichert bist - auch wenn du schwanger bist.

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 12:14



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Keine Angst, du BIST krankenversichert! In Deutschland gibt es eine KrankenversicherungsPFLICHT, deshalb heißt das auch gesetzliche Krankenversicherung! Man kann daher auch nicht einfach aus einer KV austreten, ohne eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen KV vorzulegen. Wenn dein AG deine Beiträge nicht mehr bezahlt (Vertrag ausgelaufen), wird dir deine KV demnächst eine Rechnung schicken und die Beiträge von dir einfordern. Es sei denn, du bist selbständig oder über 55 Jahre (wovon ich jetzt nicht ausgehe) - in diesem Fall erlischt die Versicherungspflicht. Wenn du verheiratet bist, kannst du dich über deinen Mann familienversichern, ansonsten mußt du (oder das Amt) selbst zahlen (ich glaube, das sind um die 150€ im Monat).

von giftzwerg7 am 05.03.2011, 12:37



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...durch die gesetzliche Krankenversicherung. Danach kann man sich natürlich selber versichern,keine Frage und die Option 150€ monatlich zu zahlen (siehe Beitrag Giftzwerg7) kommt dieser Möglichkeit ja sehr nahe. Die Agentur für Arbeit ist wie gesagt raus. Da kann man erst wieder mit Bezügen und Versicherungsbeiträgen rechnen,wenn man sich zur Verfügung stellt und einsatzbereit ist,sprich frühestens nach dem Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 13:06



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Es gibt die Möglichkeit, dass du dich freiwillig gesetzlich versicherst - das funktioniert auch rückwirkend. Da bezahlst du dann etwa - je nach Einkommen - 140 Euro pro Monat. Das schöne ist: Das gibts auch als Familienversicherung, dh. dein Kind wird über dich mitversichert. Alles halb so dramatisch - gleich am montag mit deiner Kasse telefonieren. Versichert bist du - aber nur auf Notfallbasis.

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 13:26



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wie schon gesagt das Arbeitsamt is für mich nicht zuständig da ich 1 schwanger bin und nicht vermittelbar und 2 ein vollständiger Arbeitsverbot für alle Berufe habe!!! verheiratet bin ich auch seit 2 Monaten wollte auch durch ihn versichert sein aber die kk von meinem Mann hat gesagt das es sich erst lohnen würde wenn das Kind da is da ich sonst kein Krankengeld und kein mutterschaftsgeld bekomen hätte... da da meine kk für zuständig is!!! Ich bin echt gespannt was da am Montag raus kommt....da schmeißt meine kk mich einfach raus ich kanns nicht glauben!!! aber der Mann von der kk meinte da liegt höchstwahrscheinlich ein Fehler bei denen vor!!! lg

Mitglied inaktiv - 05.03.2011, 13:53



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Mein Arbeitgeber hatte mich auch abgemeldet. Ich war noch in der Elternzeit mit dem 1 Kind als ich mit dem 2 schwanger wurde. In der Mutterschutzzeit hat mich mein AG einfach abgemeldet. Es war ein ewiges hin und her - als ich dachte es wäre jetzt alles erledigt, bekam ich ein "Erinnerungsschreiben" meiner KK dass ich auf ihr Schreiben vom *** nicht reagiert hätte... Nach zig Telefonaten und 2 Monaten später bin ich nun wieder rückwirkend versichert. Grüßle Michi

von Michi12345 am 05.03.2011, 15:03



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Guck mal bei Wikipedia nach "Krankversicherungspflicht". Wenn dein Jahresgehalt unter einem bestimmten Betrag ist, MUßT du dich krankenversichern. Über diesem Betrag KANNST du dich freiwillig versichern, das trifft aber wahrscheinlich auf die wenigsten von uns zu... Ich spreche aus Erfahrung, habe den ganzen Hickhack schonmal mit meiner KV mitgemacht.

von giftzwerg7 am 05.03.2011, 17:43



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Du hättest dich wirklich 3 Monate beim Arbeitsamt melden müssen. Selbst wenn du zur Zeit nicht arbeiten gehen kannst, denn du hast ja dennoch - auch ohne Arbeitsvertrag - das Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit. Sicherlich besteht eine Versicherungspflich in Deutschland, aber z. B. nur, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht (bei ihr ist der Vertrag ja ausgelaufen) oder man Arbeitslosengeld, ALG II usw. bezieht (dazu müsste sie sich ja dort aber melden) oder man muss sich eben familien- oder freiweillig versichern. Momentan schwebt sie in der Luft, weil ja auch die Agentur für Arbeit nicht weiß, dass du momentan keinen Arbeitsvertrag hast. Der KK ist das übrigens egal.

von Baby2411 am 05.03.2011, 18:02



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Soweit ich gehört habe, kann man dich während dem Mutterschutz nicht aus der KV nehmen. Es besteht ja eine Pflicht zur Krankenversicherung. Würde das mal kurz abklären.....

von zaebin am 05.03.2011, 19:52



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Das Problem ist ganz einfach. Elli kann sich bei Ihrem Mann familienversichern. Kostet keinen Cent und die müssen dieses auch rückwirkend machen, alles andere würde nur für sie unnötige Kosten verursachen, die man sich sparen kann. Hab bis zur SS bei einer KK gearbeitet! Schöne Restkugelzeit!

von Nadine070279 am 05.03.2011, 19:53